Geldannahmestelle bzw. Einnahmekasse
#1

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Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema Geldannahmestelle bzw. Einnahmekasse zu beschäftigen. Wir haben eine Hauptkasse, ein paar Zahlstellen und halt die Geldannahmestellen bzw. Einnahmekassen.

Meine Frage:

Wie würdet Ihr diesen Begriff definieren?

Aus meiner Sicht sollte der Umsatz der Geldannahmestelle startk reduziert sein zur Hauptkasse!

und nun fängt mein Problem an.

Wie habt ihr das definiert in Euren Verwaltungen.

Freue mich auf zahlreiche Antworten!Icon_mrgreen

Gruß

Detlef
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#2

Hallo,
in Nds. wurden ja vor etlicher Zeit die Kassen- und die Haushaltsverordnung zusammengeführt, jetzt Gemeindehaushalts- und kassenverordnung. In diesem Zuge ist m.W. auch der Begriff Geldannahmestelle entfallen. Er wird jetzt nur noch in den Kommentierungen erwähnt. Auch in der NKomVG gibt es hierzu m.W. keine konkreten Vorgaben.
Unsere Dienstanweisung unterscheidet daher lediglich noch in Zahlstellen, Handvorschüssen und Sonderkassen. Eine reine Geldannahmestelle haben wir nicht. Bei Bedarf würde ich sie als Zahlstelle führen mit entsprechenden Berechtigungen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo Michael,

Du sprichst mir aus der Seele.

Bei uns ist es auch so, dass der Begriff Geldannahmestelle bzw. Einnahmekasse aus unserer Vorschrift weggefallen ist. Aus diesem Grunde würde ich die Geldannahmestellen zu Zahlstellen aufwerten.

Dieses würde aber bedeuten. dass sie unter der Aufsicht der Stadtkasse stehen und nicht mehr unter der Aufsicht des Dienststellenleiters, wo sich die ehemalige Geldannahmestelle befand.

Gruß

Detlef
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#4

Hallo Detlef,

wir haben via Dienstanweisung geregelt, dass der Kassenaufsichtsbeamte die Einrichtung einer Zahlstelle (...) per Verfügung anordnen kann. Darin wird dann auch die Verantwortlichkeit geregelt. Mindestens einmal jährlich (i.d.R. aber öfters) wird die Zahlstelle von der Kassenaufsicht geprüft.

Wie gesagt, von Geldannahmestellen ist im Nds. Recht keine Rede mehr. Aber rein theoretisch könnte ich in der Verfügung anordnen, dass die Zahlstelle nur für die Annahme und nicht für die Auszahlung genutzt werden darf.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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