Gehaltserhöhung
#1

Guten Tag,
ich bin in Gehaltsgruppe 3/5 und möchte Antrag auf Gehaltsgruppe 4 bzw. 5 stellen. Bleibt mir meine Stufe erhalten ? 
Mit freundlichen Grüssen pepe
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#2

Hallo,
kommt drauf was für einen Antrag du stellst.
Wenn du aufgrund der neuen EGO einen Antrag stellst und die Stelle die Höhergruppierung hergibt, kommst du in
EG 4 Stufe 4 oder EG 5 Stufe 3 mit dem jeweiligen Garantiebetrag.
Wenn seit dem 1. März höherwertigere Tätigkeiten übertragen wurden, kommst du Stufengleich in die jeweilige Entgeltgruppe.
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#3

Ich möchte auch gleich hier fragen:
Bin in 9b Stufe 6. Lt. Stellenplan ist meine Stelle im kommenden Jahr eine 9c.
Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung nach der neuen EGO stelle, könnte ich in 9c Stufe 6 kommen? Oder in Stufe 5?
Oder sogar in 10?
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#4

Wenn deine Stelle nächstes Jahr eine 9c wird dann werden dir nächstes Jahr anscheinend neue Tätigkeiten übertragen.
Dann erfolgt die Eingruppierung stufengleich also in EG 9c Stufe 6.
Wo du aufgrund einer Antragstellung nach der EGO eingruppiert wirst kann mit deinen Informationen niemand sagen.
Von 9b Stufe 6 geht's in die 9c Stufe 6 und weiter in die EG 10 Stufe 5. Du musst allerdings die Vorraussetzungen für die jeweiligen Entgeltgruppen erfüllen.
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#5

Danke für die Antwort.
Nein, die Tätigkeit dieser Stelle ändert sich nicht. Ich weiß nicht, wie das Personalamt auf die 9c kommt.
Ich wurde mit der neuen EGO von Gruppe 9 Stufe 6 der Gruppe 9b Stufe 6 zugeordnet. Meine Stelle mit 9b gibt es im Stellenplan ab 2018 nicht mehr. Meine Stelle hat dann die 9c. Das ist seltsam, oder?

Ich werde einen Antrag auf Höhergruppierung stellen (nach neuer EGO) und hoffen, dass ich in die 9c komme.
Ein Antrag aufgrund der neuen EGO ist nicht stufengleich. Richtig?
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#6

Eine Höhergruppierung, vorausgesetzt die Kriterien werden erfüllt, aufgrund neuer EGO von EG 9b Stufe 6 geht in EG 9c Stufe 6. In diesem Fall also stufengleich da du in EG 9c Stufe 5 weniger verdienen würdest und das darf nicht sein.
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