Hallo, ich arbeite seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst in NRW. Entgelt Gruppe 6 Stufe 6. Möchte aber nach Bayern in die Kommune wechseln. Bekomme ich die gleiche Eingruppierung ?
Die Eingruppierung richtet sich nach der dort ausgeübten Tätigkeit; über die Stufe muss "verhandelt" werden.
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Es gibt keinen Automatismus, dass bei einem Wechsel (mindestens) dieselbe Eingruppierung erfolgt. Maßgeblich für die Eingruppierung ist, welche Tätigkeiten nicht vorübergehend zur Ausübung übertragen wurden.
Hinsichtlich der Stufe gilt: Einschlägige Berufserfahrung ist bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen. Förderliche Berufserfahrung kann vom AG anerkannt werden, wenn er ein Personalgewinnungsproblem hat. Über die Anerkennung förderlicher Berufserfahrung kann verhandelt werden, aber nur vor dem Vertragsschluss.