Gehalt als Hausaufgabenbetreuerin mit Ausbildung als Familienpflegerin
#1

Hallo, ich habe eine Ausbildung als Familienpflegerin und eine Qualifikation als Alltagsbetreuerin. Arbeitete im Seniorenheim seit 16 Jahren als Betreuerin.

Arbeite im Moment an einer Grundschule als Hausaufgabenbetreuerin.

Welche Entgeltgruppe und welche Entgeltstufe werde ich eingruppiert?

Danke
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#2

Habe ich es richtig verstanden, dass Du zukünftig wieder in der Pflege arbeiten willst?

Entgeltgruppe: Wenn Du tatsächlich als Pflegerin tätig bist, gehörst Du meines Erachtens in Entgeltgruppe P 7 der P-Tabelle. Bei besonders schwierigen Tätigkeiten ist auch P 8 möglich.

Stufe: Eventuell können Deine 16 Jahre als Betreuerin im Seniorenheim bei der Einstufung anerkannt werden. Das musst Du mit dem Arbeitgeber verhandeln. Wenn man Deine Tätigkeit als Betreuerin nicht als förderliche Berufserfahrung anerkennt, wirst Du in Stufe 2 eingestuft.
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#3

Nein, ich möchte nicht in der Pflege arbeiten.
Ich arbeite jetzt in der Grundschule als Betreuerin. Habe aber 16 Jahre in einem Seniorenheim als Betreuerin gearbeitet. Bin im Moment in der Entgeltgruppe 2, Stufe 2 eingruppiert. Finde aber dies nicht gerechtfertigt. Denn ich habe eine Ausbildung als Familienpflegerin und 16 Jahre Erfahrung in der Betreuung mit Senioren, was überhaupt nicht anerkannt wurde.
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#4

Du bist wahrscheinlich in der Entgeltgruppe S 2, oder?

Eingruppierung: Es werden vor allem die auszuübenden Tätigkeiten einer Stelle bewertet (siehe SuE Tätigkeitsmerkmale). Die Hausaufgabenbetreuung wird demnach offenbar von Deinem Arbeitgeber mit Entgeltgruppe S 2 TVöD, SuE bewertet. Wenn Du diese Bewertung für falsch erachtest und Du für Deine Tätigkeiten z.B. Entgeltgruppe S3 oder S4 gerechtfertigt siehst, kannst Du eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen. Und wenn der Arbeitgeber die Entgeltgruppe nicht ändert, kannst Du auf Höhergruppierung klagen.

Stufe: Bei der Einstufung hätte Deine Berufserfahrung gemäß § 16 TVöD berücksichtigt werden müssen, sofern Deine Berufserfahrung tatsächlich einschlägig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Erfahrung einschlägig ist, bin mir aber nicht sicher.
Wenn die 16 Jahre Berufserfahrung einschlägig sind, hättest Du in Stufe 3 eingestuft werden müssen. Das hättest Du am besten vor Antritt der Stelle geklärt.
Du kannst aber Deinen Arbeitgeber zur rückwirkenden Änderung der Stufe auffordern. Wenn der Arbeitgeber die Stufe dann nicht ändert, musst Du klagen.

Es ist sicherlich sinnvoll, den Personalrat anzusprechen und ggfs. auch eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen (Gewerkschaft oder Anwalt).
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#5

Wenn vorher die Hausaufgaben der Senioren betreut wurden, mag es einschlägig sein. Ich sehe keine einschlägige Berufserfahrung, das hätte man dann vor Vertragsunterschrift verhandeln müssen. Stufe dürfte so ok sein. Ob die Eingruppierung korrekt ist, hängt von den genauen übertragenen Aufgaben ab und was im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrag steht etc.
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#6

Meine Aufgaben sind: Mittagessen Betreuung, Freizeitbetreuung, Hausaufgabenbetreuung.
Nicht zu vergessen ich habe eine Ausbildung als Familienpflegerin. Das ist Arbeit an den Kindern.
Im Seniorenheim habe ich auch Beschäftigung mit Senioren gemacht.
Ich bedanke mich für alle Antworten.
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