Gehalt als Gruppenleitung
#1

Hallo, ich arbeite jetzt das 10. Jahr in einem Kommunalunternehmen. 3 Jahre davon war ich als Betreuungskraft in einer Mittagsbetreuung angestellt, bevor ich beim gleichen Arbeitgeber in den Hort gewechselt bin. Dort habe ich 5 Jahre lang als Kinderpflegerin gearbeitet. Dann habe ich berufsbegleitend die Fortbildung zur pädagogischen Fachkraft absolviert nun bin ich im 2. Jahr beim gleichen Arbeitgeber als pädagogische Fachkraft angestellt. Die pädagogische Fachkraft wird in Bayern der Erzieherin gleichgestellt. Ich soll nun die Gruppenleitung übernehmen. Ich weiß leider nicht wie ich aktuell eingestuft bin, weil mein Arbeitgeber nur TVöD angelehnt bezahlt. Nun möchte ich aber gerne wissen wie mein Tarif nach TVöD aussehen würde. Wo werde ich da eingestuft? Danke schon mal für die Infos.
Zitieren
#2

Was für eine Gruppenleitung?
Die Eingruppierung nach TVöD hängt von verschiedenen Details an. " Die pädagogische Fachkraft wird in Bayern der Erzieherin gleichgestellt." Was bedeutet diese Gleichstellung und wer hat diese vorgenommen? Die Regelungen für Betreuungsschlüssel etc. haben keine Wirkung für die tariflichen Regelungen.
Zentral ist die Frage, ob die Voraussetzungen zur Einordnung als "sonstige Beschäftigte" erfüllt sind oder nicht. Das hat dann gravierende Auswirkungen auf die Eingruppierung.
Zitieren
#3

Ich wäre dann Gruppenleitung einer Hort Gruppe. Meine Einrichtung hat insgesamt 4 Gruppen. Die pädagogische Fachkraft gibt es nur in Bayern und BW und ist der Erzieherin gleich gestellt. Aufgrund Personalmangels wurde diese Fortbildung in Bayern ins Leben gerufen. Gibt es schon seit mehreren Jahren.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst