Gebäudenutzung ohne Baugenehmigung
#1

Hallo,

ich habe mal eine ganz bescheidene Frage, die ich so bisher noch nicht klären konnte und bitte Euch um Hilfe:

Es geht um einige (private) Fabrikgebäude, welche vorher von der Textilindustrie genutzt wurden, was mindestens 10 Jahre her ist. Nun haben sich in den letzten drei Jahren verschiedene Vereine in den Gebäuden eingemietet, so Cafe, Galerie, Räume für Workshops etc. und das nachweislich ohne Nutzungsänderung. Die Baugenehmigungsbehörde und auch die Kommune wissen hiervon und bleiben bisher untätig. Was bzw. wer ist denn dann angreifbar, wenn es z.B. zu einem Brand oder ähnlichem kommen sollte? Der Eigentümer ist ein großer Investor in der Kommune und wird deshalb überall herumgezeigt und gelobt. Geld und Planer hätte er ja, die Nutzungsänderungen zu beantragen.
Die Baugenehmigungsbehörde äußerte sich mal so : "Haben viel zu tun!", "Wo kein Kläger, da kein Richter!".
Die Kommune müsste ja eigentlich wegen einer bisher geringen Grundsteuer auch tätig werden, oder?
Vielen Dank!
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#2

Ich kenne auch einen Fall, bei dem die Bauaufsicht erst tätig werden will, wenn sich jemand schriftlich bei ihr beschwert. Bis dahin tut man so, als ob man nichts wüsste. Man möchte halt nicht das böse Amt sein.

Der Stadt ist zur Zeit mglw. wichtiger, dass wieder Leben in das brach liegende Gebäude eingezogen ist, daher hält sie sich bzgl. Auflagen usw. zurück.

In absehbarer Zeit sollte jedoch ein von der Stadt beauftragter Brandschutztechniker die Mängel feststellen und die Eigentümer bzw. Betreiber zur Behebung auffordern, zumindest in NRW (Paragraph 6 FSHG NRW).

Wenn Sie hier etwas in Gang setzen wollen, schreiben Sie an die Aufsichtsbehörde, das kann auch anonym sein.
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