Fristlose Kündigung
#1

Darf ein Amtsleiter im Finanzamt einer Angestellten kündigen? Tatkündigung fristlos, Land Bayern
Zitieren
#2

Vermutlich ja. Die genaue Regelung in Bayern kenne ich nicht. Aber regelmäßig wird diese Zuständigkeit beim jeweiligen Finanzamt liegen. Es kann sein, dass für bestimmte herausgehobene Positionen diese Zuständigkeit bei einer übergeordneten Stelle liegt.
Zitieren
#3

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Oberfinanzdirektion. Wer darf alleinig kündigen? Finanzamt oder die Oberfinanzdirektion?
Zitieren
#4

Das Finanzamt. Soweit das der Wortlaut der Regelung ist, unter Zustimmung der Oberfinanzdirektion. Wobei solche internen Vorgaben nicht zwingend Wirkung nach außer entfalten. Ein Verstoß dagegen also nicht zwingend die Wirksamkeit der Kündigung berührt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort





 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst