Fristlose Kündigung
#1

Darf ein Amtsleiter im Finanzamt einer Angestellten kündigen? Tatkündigung fristlos, Land Bayern
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#2

Vermutlich ja. Die genaue Regelung in Bayern kenne ich nicht. Aber regelmäßig wird diese Zuständigkeit beim jeweiligen Finanzamt liegen. Es kann sein, dass für bestimmte herausgehobene Positionen diese Zuständigkeit bei einer übergeordneten Stelle liegt.
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#3

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Oberfinanzdirektion. Wer darf alleinig kündigen? Finanzamt oder die Oberfinanzdirektion?
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#4

Das Finanzamt. Soweit das der Wortlaut der Regelung ist, unter Zustimmung der Oberfinanzdirektion. Wobei solche internen Vorgaben nicht zwingend Wirkung nach außer entfalten. Ein Verstoß dagegen also nicht zwingend die Wirksamkeit der Kündigung berührt.
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#5

Arbeitsvertrag Finanzamt Bayern vorbehaltlich der genehmigung durch die Oberfinanzdirektion .darf der Amtsleiter alleinig kündigen ?
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#6

Wo war dieser Vorbehalt genannt? Ohne den konkreten Text der Erlasse der Oberfinanzdirektion nicht abschlie0ßen zu beurteilen. Das ein Arbeitsvertrag erst durch die Zustimmung der Oberfinanzdirektion wirksam wurde ändert daran nichts. Zumal interne Vorgaben nicht zwingend nach außen wirken.
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#7

wenn der arbeitsvertrag die zustimmung durch das landesamt für steuern benötigt, wie ist das dann bei einer kündigung
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