Fristen der Baubehörde bei förmlichem Antrag auf Bauvorbescheid
#1

Gibt es verbindliche Fristen für die Baubehörde bei einem förmlichen Antrag auf Bauvorbescheid?
Kann also ein Antrag auf Bauvorbescheid automatisch als positiv gelten, wenn eine gewisse Frist überschritten ist? (mehr als 3 Monate)
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#2

Die Bauordnungen sind Landesrecht.

Aber nein, eine solche Genehmigungsfiktion gibt es bei Anträgen auf Bauvorbescheid meines Wissens in keinem Bundesland.

Ich würde zunächst den Sachbearbeiter anrufen und um Sachstand bitten. Wenn Sie hingehalten werden, dann schriftlich um Mitteilung zum Sachstand bitten. Wenn dann immer noch nichts passiert, dann irgendwann schriftlich eine Frist setzen. Und schließlich kommt dann in Betracht, eine Untätigkeitsklage anzudrohen und letztlich auch einzureichen.
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#3

Danke für die unkomplizierte Auskunft
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