07.01.2019, 13:00
Hallo,
ich benötige Eure Hilfe bzgl. der Berechnung des Fristendes im Mitbestimmungsverfahren. Ich komme aus Niedersachen. Somit findet hier die Zweiwochenfrist des § 68 Abs. 2 NPersVG Anwendung.
Es geht um die Mitbestimmung bei einer Einstellung. Die Einstellungsverfügung ist während der Dienstzeit am Donnerstag den 20.12.18 per E-Mail in unserem Personalratspostfach eingegangen. So wie ich das verstehe beginnt die Frist somit am 21.12.18 zu laufen und würde im Normalfall am 03.01.19 enden.
Von den vielen Feiertagen innerhalb der Frist einmal abgesehen, hatte der gesamte Betrieb am 27. und 28.12.18 angeordneten Betriebsurlaub. Somit hatten wir als PR nur drei Arbeitstage Zeit darauf zu reagieren. Meine Frage ist nun, ob die Feiertage bzw. die Betriebsferien Auswirkungen auf das Ende der Frist haben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
ich benötige Eure Hilfe bzgl. der Berechnung des Fristendes im Mitbestimmungsverfahren. Ich komme aus Niedersachen. Somit findet hier die Zweiwochenfrist des § 68 Abs. 2 NPersVG Anwendung.
Es geht um die Mitbestimmung bei einer Einstellung. Die Einstellungsverfügung ist während der Dienstzeit am Donnerstag den 20.12.18 per E-Mail in unserem Personalratspostfach eingegangen. So wie ich das verstehe beginnt die Frist somit am 21.12.18 zu laufen und würde im Normalfall am 03.01.19 enden.
Von den vielen Feiertagen innerhalb der Frist einmal abgesehen, hatte der gesamte Betrieb am 27. und 28.12.18 angeordneten Betriebsurlaub. Somit hatten wir als PR nur drei Arbeitstage Zeit darauf zu reagieren. Meine Frage ist nun, ob die Feiertage bzw. die Betriebsferien Auswirkungen auf das Ende der Frist haben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!