Fristberechnung BEM
#1

Hallo zusammen,
kann mir mal jemand helfen?
Es geht um folgendes:
wenn man BEM beendet hat, wie wird es dann berechnet.
Beispiel:
Ich habe vom 20.09.2015 bis 20.09.2016 die sechs Wochen voll und am 23.09.2016 wurde BEM gemacht und man kommt zu dem Entschluss BEM abgeschlossen da es ein Beinbruch war. So jetzt werde ich 26.09 wieder eine Woche Krank ab wann beginnt nun die 6 Wochen Berechnung? Nach dem abgeschlossenen BEM also von 23.09.2016 oder müssen wir sofort wieder zu einem BEM Einladen? Da ja immer die 12 Monate betrachtet werden müssen
Gruß Dirk
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#2

Hallo Dirk,
nur dem Wortlaut eines Gesetzes zu folgen, ist nicht zwangsläufig der richtige Weg. Man muss sich auch mal fragen, was der Sinn und Zweck einer Regelung ist.
In deinem Beispiel hat der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt. Die Beteiligten gehen davon aus, dass keine Maßnahmen nötig sind und schließen das BEM-Verfahren ab. Es macht daher keinen Sinn diese Ausfallzeiten solange in die Jahresfrist einzubeziehen, bis sie endlich „verjährt“ sind. Ich denke, die Berechnung der sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit beginnt nach dem 23.09.2016 wieder neu.
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