30.12.2021, 13:33
Hallo,
mein AG (TVöD-VKA) hat meinem Antrag auf Höhergruppierung stattgegeben. Der Antrag wurde am 01.03.2019 gestellt. Laut AG wurde im August 2020 erstmalig eine verbindliche Stellenbeschreibung erstellt. Das wäre der Beginn des Zahlungsanspruchs, da hier eine letzmalige Stellenänderung erfolgte.
Großzügigerweise beginnt nach § 37 TVöD rückwirkend die Frist zum 01.03.2020.
Die Frage ist ab welchem Zeitraum die Fristberechnung der Zahlung beginnt.
mein AG (TVöD-VKA) hat meinem Antrag auf Höhergruppierung stattgegeben. Der Antrag wurde am 01.03.2019 gestellt. Laut AG wurde im August 2020 erstmalig eine verbindliche Stellenbeschreibung erstellt. Das wäre der Beginn des Zahlungsanspruchs, da hier eine letzmalige Stellenänderung erfolgte.
Großzügigerweise beginnt nach § 37 TVöD rückwirkend die Frist zum 01.03.2020.
Die Frage ist ab welchem Zeitraum die Fristberechnung der Zahlung beginnt.