Fristbeginn Höhergruppierung
#1

Hallo,

mein AG (TVöD-VKA) hat meinem Antrag auf Höhergruppierung stattgegeben. Der Antrag wurde am 01.03.2019 gestellt. Laut AG wurde im August 2020 erstmalig eine verbindliche Stellenbeschreibung erstellt. Das wäre der Beginn des Zahlungsanspruchs, da hier eine letzmalige Stellenänderung erfolgte.
Großzügigerweise beginnt nach § 37 TVöD rückwirkend die Frist zum 01.03.2020.

Die Frage ist ab welchem Zeitraum die Fristberechnung der Zahlung beginnt.
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#2

Anspruch dürfte ab dem Juni 2021 Gehalt bestehen. Im Sachverhalt wurde nichts geschildert was eine wirksame Durchbrechung der tariflichen Ausschlussfrist begründet. Wie sah der Antrag denn genau aus?
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#3

Zudem sollte hier bedacht werden, dass - sofern im geschilderten Fall kein Antrag auf Höhergruppierung nach dem TVÜ-VKA gemeint ist - § 12 TVöD Grundlage für einen Anspruch auf ein bestimmtes (ggf. dann höheres) Entgelt ist. Es kommt also darauf an, ob und wann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam eine Änderung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit (ggf. auch konkludent) vereinbart wurde. Der dadurch entstehende monatliche Entgeltanspruch unterliegt dann der Ausschlussfrist des § 37 TVöD, sofern nicht rechtzeitig (hinreichend konkret) geltend gemacht.
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