Freizeitausgleich bei Feiertagen am Wochenende
#1

Liebe User,

für mich/uns stellt sich derzeit folgende Frage. Bei Beschäftigten im Schichtdienst (5 Tage Woche mit Diensten an Wochenenden, Feiertagen,..) wird bei einem Feiertag, der auf einen Werktag (Mo-Fr.) fällt, ein 1/5 der Wochenarbeitszeit in der Sollzeit in Abzug gebracht. Die geleisteten Stunden werden zeitnah abgefeiert. Zudem erhält man 35% Feiertagszuschlag. Entnehme ich Folgendes dem TV-L richtig:

Bei einem Feiertag, der auf ein Wochenende fällt, lese ich das Ganze so: Da kein Abzug in der Sollarbeitszeit stattfindet, erhält man neben den geleisteten Stunden und dem Feiertagszuschlag, zusätzlich 100% der geleisteten Stunden obendrauf. Sprich: Dienst von 10-15 Uhr, Zeitgutschrift von 10 Stunden + Feiertagszuschlag in Höhe von 35%!

Sehe ich das Ganze so richtig?! Vielen Dank im Vorfeld für Eure/Ihre Unterstützung!
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#2

Gibt es von Eurer Seite eine Einschätzung hierzu?!
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