Freistellung für Therapien
#1

Kann ich für regelmäßige Therapiebesuche (3 x 1 Std. / Woche) bei einem GdB von 50% und im TVÖD S von der Arbeit freigestellt werden, bei vollem Lohnbezug?
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#2

Hängt von der Art der Therapie ab und wie die Arbeitszeitregelung ist. Gibt es Kernzeit etc.? Was regelt die Dienstvereinbarung?
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