09.10.2025, 22:03
Nach ausgesprochener Kündigung wurde im gleichen Atemzug die Freistellung ausgesprochen. Grund dafür ist die zukünftige Neugründung einer OHG im Finanzdienstleistungssektor. Darf in der Freistellung gegründet werden? Und darf man als Gesellschafter zeichnen oder erst nach dem Kündigungsdatum?