30.03.2022, 11:23
Hallo ich befinde mich derzeit in Familienpflegezeit - mit 6 monatiger Freistellung wegen Pflege meines dementen Vaters. Da sich die Situation weiterhin schwierig zeigt - habe ich bei meinem Arbeitgeber Sonderurlaub § 28 Freistellung ohne Bezüge für ein 1 Jahr beantragt. Wie könnte die Ermessensentscheidung ausfallen? Es liegt ja eindeutig ein schutzwürdiger wichtiger Grund vor.
Vielen Dank für Eure Mitteilungen.
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