Freistellung für 1 Jahr zur Pflege eines Angehörigen
#1

Hallo ich befinde mich derzeit in Familienpflegezeit - mit 6  monatiger Freistellung wegen Pflege meines dementen Vaters. Da sich die Situation weiterhin schwierig zeigt - habe ich bei meinem Arbeitgeber Sonderurlaub § 28 Freistellung ohne Bezüge für ein 1 Jahr beantragt. Wie könnte die Ermessensentscheidung ausfallen? Es liegt ja eindeutig ein schutzwürdiger wichtiger Grund vor. 
Vielen Dank für Eure Mitteilungen.
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#2

Gewährung des Sonderurlaubs oder Nicht-Gewährung des Sonderurlaubs.
Hängt immer auch ein Stück davon ab wie groß der Arbeitgeber ist und was man für Tätigkeiten hat.
Bei uns würde es akzeptiert werden. Wohl wissend, dass sich ein solcher Sonderurlaub einige Zeit hinziehen kann.
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#3

Vielen lieben Dank - ich arbeite in einer großen Klink und bin bereits 35 Jahre im Dienst. Ich hoffe und rechne auch mit einer wohlwollenden Entscheidung.
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#4

Ich arbeite in der Verwaltung und bin sicherlich vorübergehend ersetzbar.
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