Rückkehr nach 1 Jahr Sonderurlaub
#1

Kann ich nach einem Jahr Sonderurlaub als Betreuungskraft im Schulbereich auf genau den selben Arbeitsplatz zurückkehen?
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#2

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Man muss nur gemäß des Arbeitsvertrags beschäftigt werden. Auch ohne den Sonderurlaub hätte der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zuweisen können. Entscheidend ist alleine, dass dieser vom Arbeitsvertrag gedeckt ist. Daneben darf es kein Ermessensmissbrauch sein.
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