Freistellung PR
#1

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

kann mir jemand sagen ab wievielen Beschäftigten es eine Stundenweise Freistellung des PR-Vorstizenden gibt?
Existiert Irgendwo eine Tabelle/Aufstellung???


z.B.
mehr als 50 Angestellte und Arbeiter 2 Wochenstunden
mehr als 100 Angestellte und Arbeiter 4 Wochenstunden
.........???
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#2

Im niedersächsischen Personalvertretungsgesetzt gibt es eine Tabelle, die aber erst ab 300 Beschäftigten greift. Die Kommentare dazu, die mir bekannt sind, sagen aus, dass es nicht unbedingt linear gerechnet werden muss, wenn es weniger Beschäftigte gibt, sondern auch auf den Arbeitsanfall ankommt, z. B. wenn die Mitarbeiter in verschiedenen Außenstellen tätig sind. Eine regelrechte Tabelle kenne ich nicht. Allerdings wird auch immer wieder betont, dass diese Tabellenwerte nur Anhaltswerte sind. Letztendlich ist es also auch ein wenig Verhandlungssache.
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#3

Hallo zusammen,

bei der Justiz NRW gibt es eine Regelung für eine Staffelung der Freistellung, bei unter 300 Bediensteten:

"Es ist daher gerechtfertigt, an den mit hiesigem Erlass vom 26. April 1976, den ich als Anlage erneut beigefügt habe, bekannt gegebenen Freistellungsquoten, nämlich
"je nach den Erfordernissen des Einzelfalls
bei 0 - 50 Beschäftigten eine Freistellung bis zu 10 v.H.
bei 51 - 100 Beschäftigten eine Freistellung bis zu 20 v.H."
festzuhalten. (Erlass des Justizministeriums, Datum: 28.01.2008
Aktenzeichen: 2700 - Z. 32)"

Bei mehr als 100 Beschäftigten kann man die Anteile hochrechnen.
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