02.12.2025, 11:01
Hallo zusammen,
ich hoffe sehr, dass mir jemand Auskunft geben kann, denn ich lese ja fleissig mit.
Auch Google gibt mir eindeutig Antwort, aber ich habe gern Auskünfte von Personalräten, die Erfahrung haben. Deshalb meine Fragen
Unser PR besteht aus 11 Mitgliedern, zwei Listen. sieben und vier.
Nun wurde eine Freistellung von 50 % aus der Liste der sieben einstimmig beschlossen. Es wurde dem Personalamt und dem Dienstherr mitgeteilt. Dieser widerspricht der Freistellung und fragte per Mail j
eden Einzelnen ab, ob der Beschluss auch einstimmig war und der Beschluss nach § 45 Abs 4 LPVG (sog. Minderheitenschutz) getätigt wurden. Man hätte vor der Beschlussfassung auch alle PR Mitglieder über diese Grundsätze des sogenannten Minderheitsschutz aufklären müssen.
Vier der PR Mitglieder gaben dem Dienstherr die Auskunft, dass sie keine Kenntnis des Paragrafen hatten und somit teilt der Dienstherr mit, dass der Beschluss des PR unwirksam sei.
1. Frage: Dürfen einzelne Mitglieder dem Dienstherr eine Auskunft geben?
2. Frage: Kann der Dienstherr dann einfach beschliessen, dass der Beschluss unwirksam ist?
Verdi wurde bei der ersten Anfrage des Dienstherrn in Kenntnis gesetzt und wird auch jetzt wieder involviert.
Danke schon im Voraus
ich hoffe sehr, dass mir jemand Auskunft geben kann, denn ich lese ja fleissig mit.
Auch Google gibt mir eindeutig Antwort, aber ich habe gern Auskünfte von Personalräten, die Erfahrung haben. Deshalb meine Fragen
Unser PR besteht aus 11 Mitgliedern, zwei Listen. sieben und vier.
Nun wurde eine Freistellung von 50 % aus der Liste der sieben einstimmig beschlossen. Es wurde dem Personalamt und dem Dienstherr mitgeteilt. Dieser widerspricht der Freistellung und fragte per Mail j
eden Einzelnen ab, ob der Beschluss auch einstimmig war und der Beschluss nach § 45 Abs 4 LPVG (sog. Minderheitenschutz) getätigt wurden. Man hätte vor der Beschlussfassung auch alle PR Mitglieder über diese Grundsätze des sogenannten Minderheitsschutz aufklären müssen.
Vier der PR Mitglieder gaben dem Dienstherr die Auskunft, dass sie keine Kenntnis des Paragrafen hatten und somit teilt der Dienstherr mit, dass der Beschluss des PR unwirksam sei.
1. Frage: Dürfen einzelne Mitglieder dem Dienstherr eine Auskunft geben?
2. Frage: Kann der Dienstherr dann einfach beschliessen, dass der Beschluss unwirksam ist?
Verdi wurde bei der ersten Anfrage des Dienstherrn in Kenntnis gesetzt und wird auch jetzt wieder involviert.
Danke schon im Voraus


