Freihaltung einer Stelle
#1

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe eine niedrig dotierte (EG5), aber unbefristete volle Stelle. Jetzt hätte ich die Möglichkeit, für die befristete Dauer von 1 Jahr eine deutlich höher dotierte (EG9a), halbe Stelle anzutreten.
Meine Fragen:
1.    Habe ich ein Recht darauf, dass mein Arbeitgeber mir die Möglichkeit gibt, diese Stelle anzunehmen, weil sie mich finanziell besser stellt (die fachlichen Voraussetzungen erfülle ich) und muss er mir meinen unbefristeten Arbeitsplatz für die Dauer der Befristung freihalten?
2.     Kann ich für die Dauer der Befristung verlangen, dass meine unbefristete Stelle auf 50% reduziert wird, damit ich die andere 50%-Stelle annehmen kann und ich damit weiterhin "voll" arbeite?
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#2

1. Grundsätzlich ja. Grundsätzlich nein. Aber es ist recht üblich dies zu tun.
2. Grundsätzlich ja. Es ist zu prüfen ob getrennt einzugruppieren ist oder ob die Gesamttätigkeit zu bewerten ist.
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#3

Man muss natürlich sich erfolgreich bewerben um Anspruch auf die Tätigkeit zu bekommen.
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#4

Vielen Dank, das hilft mir weiter!
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