Freie Informationsgewinnung durch den PR?
#1
Big Grin 

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei einem Problem helfen. Bin seit Dezember 2012 im Vorstand des PR in einer Behörde in Berlin. Aktuell verhandeln wir über eine neue Gleitzeitverordnung mit dem AG. Da wir als PR einiges verändern möchten - was die Geschäftsführung natürlich nicht möchte - wollten wir zu einem bestimmten Thema der Gleitzeit die Gruppenleiter dazu befragen. Der Geschäftsleiter war darüber auch informiert. Er hat aber dann in einer Gruppenleiterbesprechung - der PRV war dabei - die Gruppenleiter dazu angewiesen, nicht mit dem PR diesbezüglich zu sprechen. Sie wären dazu nicht legitimiert. Ansprechpartner für den PR wäre einzig die Geschäftsleitung (also er).

Kann er das einfach? Haben wir nicht das Recht auf Informationgewinnung? Ich suche nun im PersVG, ob es irgendwas gibt, womit wir ihn diesbezüglich in die Schranken weisen könnten.
Wie soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit denn sonst funktionieren?

Bin sehr gespannt Icon_confused

Gruß Heschen Icon_wink



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#2

Hallo Heschen,
eigentlich hast du schon die Antwort selbst gegeben. Das Stichwort vertrauensvolle Zusammenarbeit ist das Maß der Dinge. In BW gibt es noch Hinweise zur umfassenden Information (allerdings in etwas anderen Zusammenhängen) bei der Mitbestimmung bei Einstellungen.
Da die Dienstvereinbarung nicht ohne die Mitbestimmung des PR beschlossen werden kann und der PR für seine eigene Meinungsbildung initiativ werden muss ist die Anweisung der Geschäftsleitung nicht tragbar. Zu prüfen ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Grüße Pumukel
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#3

Servus

In unserem PR kam auch einmal die Frage auf, auf welche Weise wir Informationen
gewinnen können bzw. dürfen.

[undefined=undefined]Die Anekdote vorweg:[/undefined] Wir haben im HPVG gesucht
und eine Randnummer gefunden in der stand: Dem PR ist die Recherche untersagt, da
der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist den PR stets umfassend zu informieren. Daher ist
eine Recherche auch unnötig.

So unsinnig das im Vergleich zu unserem PR Alltag erscheint, es unterstreicht eine
Grundlage der PR Arbeit: Der Arbeitgeber muss umfassend informieren.

Macht das die Dienststelle dies nicht, fordert sie schriftlich dazu auf. Kommt sie dem
nicht nach, ein wenig rum hören schadet nicht, begeht sie einen Formfehler...
Schon haben sie ein Problem...


Grüße
Marcus
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