Frauenanteil im Personalrat
#1



Mir wäre wichtig zu wissen, wo es steht, dass in einem Personalrat mindest eine Frau vertreten sein muss. Oder generell wo finde ich Informationen über den Frauenanteil in einem Personalrat...gibt es darüber Regelungen?
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#2

S10347

Also im PersVG Berlin ist zB. gereget, dass an allen PR-Sitzungen die Frauenvertretung immer beratend teilnehmen kann. Das gleiche trifft auf die Schwerbehindertenvertretung zu. Nun kommt es drauf an, in welchem PersVG-Gültigkeitsbereich du zu hause bist? Landes (welches) oder Bundesbehörde?

MkG
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#3

Hallo Heike,

in unserem LPVG NRW besteht folgende Regelung in § 14 Abs. 6
"Frauen und Männer sollen ihrem zahlenmäßigen Anteil in der Dienststelle entsprechend vertreten sein."

Dies wird selbstverständlich von uns eingehalten.

Gruß aus Dortmund

Kalle
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#4

Hallo,
gem. § 15 Abs. 1 LpersVG RLP sollen die"Geschlechter" entsprechend dem Zahlenverhältnis vertreten sein.
Dies gestaltet sich jedoch oft schwierig, da nicht immer Damen bereit sind in einem Greminum mitzuarbeiten.
Gem. § 34 kann die Gleichstellungsbeauftragte eingeladen werden.
Bis dann
else
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