Fragen zur Wiedereingliederung
#1

Hallo,
vielleicht weiß jemand mein Anliegen zu beantworten.
Ich starte demnächst nach langer Krankheit eine Wiedereingliederung.

1) Ein Arztbesuch fällt genau in diese Stundenzahl (4 Stunden). Zählt der Arztbesuch zu dieser Stundenzahl dazu oder muss ich diese Stunden an diesem Tag anders verlegen?

2) zu Frage 1: Es ist ein Facharzt und wie ich gehört habe darf man eigentlich oder hat das Recht während der Arbeitszeit einen Facharzt aufzusuchen. Stimmt das?

3) Die Wiedereingliederung geht von Montags bis Freitags. Freitag Heiligabend ist aber generell frei, muss ich trotzdem arbeiten und/oder wird mir das gutgeschrieben (?) oder nachholen? Dumm wäre letzteres, denn dann müsste das formell geändert werden......

Vielen Dank
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#2

zu 1. : M. E. kannst du jederzeit zum Arzt gehen. Du bist in der Wiedereingliederung quasi noch krankgeschrieben und erhältst Krankengeld.
Die Zeit der Wiedereingliederung ist für den AG eigentlich ein plus da er dich nicht bezahlen muss, sofern du keine Entgeltfortzahlung mehr bekommst.

zu 2.: siehe 1.

zu 3.: Sofern bei dir laut Tarif die Beschäftigten Heiligabend und Silvester bezahlt freigestellt sind und du arbeiten musst weil es dienstlich erforderlich ist, ist dir Freizeitausgleich zu gewähren.
Du musst aber nicht deshalb an Heiligabend arbeiten weil die Wiedereingliederungsvereinbarung Montag bis Freitag vorsieht.
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#3

Vielen Dank für die freundliche Antwort. Ich weiß jetzt Bescheid. Schöne Feiertage
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