Frage zur Eingruppierung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Heilerziehungspflegerin (seit 2020) ausgelernt und arbeite seit 1,5 Jahren als Abteilungsleitung in einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (in NRW).
Ich leite 30 Angestellte und circa 60 Klienten.

Eingruppiert bin ich in TVÖD VKA E9a - frage mich jedoch, wieso ich nicht in TVÖD SUE eingestuft werden kann?
Leitungen von Kindertagesstätten werden doch auch über SUE eingestuft.
Ich würde gerne mit der Geschäftsleitung und dem BR ins Gespräch gehen und einen Wechsel in SUE anstreben - dafür brauche ich jedoch Ihre Unterstützung und gute Argumentationen oder Fakten.

Ich bitte um Rückmeldung
Danke und freundliche Grüße
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#2

Entscheidend wäre:
Bestimmte Tätigkeiten in WfbM sind ausdrücklich den SuE-Entgeltgruppen zugeordnet.
Andere Funktionen werden über die allgemeinen Entgeltgruppen E1-E15 bewertet.
Entscheidend ist immer die tarifliche Stellenbewertung der tatsächlich übertragenen Aufgaben.

Wer ist Ihr Arbeitgeber (kommunale WfbM, Lebenshilfe, Caritas, Diakonie etc.)?
Gilt tatsächlich der TVöD-VKA?
Wie lautet Ihre offizielle Stellenbezeichnung?
Welche Aufgaben sind in Ihrer Stellenbeschreibung festgelegt?

Erst anhand der Stellenbeschreibung kann man ziemlich genau prüfen, ob tariflich eher die allgemeine E-Tabelle oder eine S-Entgeltgruppe einschlägig sein könnte.
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