Frage zur Eingruppierung
#1

Hallo in die Runde,

hier werden Beispiele zur Eingruppierung gegeben;

Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) - Beispiele zur Eingruppierung im TVöD (kommunalforum.de)

In der TvÖD Broschüre ( index.php (gew.de) ) steht auf Seite 65 folgender Satz:

Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung
und entsprechender Tätigkeit sind in die Entgeltgruppe
S 11b eingruppiert. Die Heraushebungsmerkmale für eine Eingruppierung
in die Entgeltgruppen S 12, S 14, S 15, S 17 und S 18 werden
im Folgenden erläutert.


Wie kann ich einen OGS Mitarbeiter eingruppieren, Sozialarbeiter...? Muss es mindestens S11b sein, weil er Sozialarbeiter BA mit Anerkennung ist, oder darf er auch in S9 gruppiert werden wie oben im ersten Link beschrieben?

Grüße Herbert
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#2

Hallo Herbert,
da dies schon des öfteren Thema war auch hier noch einmal der Hinweis, dass die Liste nur Beispiele aus Stellenausschreibungen wiedergibt. Diese Schlagworte in der Aufstellung bitte nicht zu ernst nehmen, entscheidend ist der Tarifvertrag.

Es kann verschiedene Gründe geben, dass einzelne Beispiele fragwürdig sind. Fraglich ist z.B., ob tatsächlich entsprechende Tätigkeiten vorliegen. Oder aber Kommunen können auch unbewusst (oder bewusst ?) eine falsche Eingruppierung vornehmen.

Viele Grüße
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