Frage zum Verwaltungskurs II
#1

Guten Tag zusammen,
 
ich habe eine Ausbildung im mittleren Dienst in BW abgeschlossen und bin anschließend als Angestellter übernommen worden. Aktuell mache ich mir Gedanken, wie ich mich hier noch weiterentwickeln kann. Durch die Suchfunktion habe ich mir schon einiges selbst beantwortet.
Es stellen sich für mich nun noch folgende Fragen.
 
Da ich nur als Angestellter übernommen wurde ist meines Wissens bei der EG 9a Schluss. Ich habe bereits einige Fortbildungen in meinem Arbeitsbereich abgeschlossen. Habe ich durch die Ausbildung im mittleren Dienst und die entsprechenden Fortbildungen die Möglichkeit trotzdem Höhergruppiert zu werden oder ist hierfür dann zwingend der Verwaltungskurs II notwendig bzw. 20 Jahre Dienstzeit?
Kann der Verwaltungskurs II durch die Ausbildung im mittleren Dienst verkürzt werden oder habe ich dadurch irgend einen anderen Vorteil für den Kurs?
Habe ich durch die bereits bestandene Ausbildung im mittleren Dienst nach dem Verwaltungskurs II die Möglichkeit im gehobenen Dienst verbeamtet zu werden oder verhält es sich hier wie bei Verwaltungsfachangestellten, dass ich durch den Verwaltungskurs II zwar Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehmen kann allerdings keine Voraussetzung für eine Verbeamtung habe?
 
Vielen Dank im Voraus.
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#2

"Habe ich durch die Ausbildung im mittleren Dienst und die entsprechenden Fortbildungen die Möglichkeit trotzdem Höhergruppiert zu werden oder ist hierfür dann zwingend der Verwaltungskurs II notwendig bzw. 20 Jahre Dienstzeit?"
Tariflich kommt es darauf an ob räumlich und vom Tätigkeitsbereich her die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift (kommunaler Bereich in den meisten Bundesländern des Tarifgebiets West, allgemeine Verwaltung etc.).

Selbst bei den Arbeitgebers wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht greift, wird in der Praxis von vielen öffentlichen Arbeitgeber eine Qualifikation auf Level Verwaltungskurs II oder Studium verlangt.

"Kann der Verwaltungskurs II durch die Ausbildung im mittleren Dienst verkürzt werden oder habe ich dadurch irgend einen anderen Vorteil für den Kurs?"
Der Verwaltungskurs geht über den mD deutlich heraus. Der mD entspricht ja eher der Qualifikation der Verwaltungsfachangestellten (die ja die Hauptzielgruppe des Verwaltungskurses II sind).

"Habe ich durch die bereits bestandene Ausbildung im mittleren Dienst nach dem Verwaltungskurs II die Möglichkeit im gehobenen Dienst verbeamtet zu werden oder verhält es sich hier wie bei Verwaltungsfachangestellten, dass ich durch den Verwaltungskurs II zwar Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehmen kann allerdings keine Voraussetzung für eine Verbeamtung habe?"

Die Laufbahnvoraussetzungen sind abhängig vom Bundesland. Einige erlauben eine Verbeamtung mit Verwaltungskurs II im (früheren) gD. Dies ist ggf. auch von der Abschlussnote oder weiteren Voraussetzungen abhängig.
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#3

(19.11.2020, 10:27)Gast schrieb:  "Habe ich durch die Ausbildung im mittleren Dienst und die entsprechenden Fortbildungen die Möglichkeit trotzdem Höhergruppiert zu werden oder ist hierfür dann zwingend der Verwaltungskurs II notwendig bzw. 20 Jahre Dienstzeit?"
Tariflich kommt es darauf an ob räumlich und vom Tätigkeitsbereich her die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift (kommunaler Bereich in den meisten Bundesländern des Tarifgebiets West, allgemeine Verwaltung etc.).

Selbst bei den Arbeitgebers wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht greift, wird in der Praxis von vielen öffentlichen Arbeitgeber eine Qualifikation auf Level Verwaltungskurs II oder Studium verlangt.

"Kann der Verwaltungskurs II durch die Ausbildung im mittleren Dienst verkürzt werden oder habe ich dadurch irgend einen anderen Vorteil für den Kurs?"
Der Verwaltungskurs geht über den mD deutlich heraus. Der mD entspricht ja eher der Qualifikation der Verwaltungsfachangestellten (die ja die Hauptzielgruppe des Verwaltungskurses II sind).

"Habe ich durch die bereits bestandene Ausbildung im mittleren Dienst nach dem Verwaltungskurs II die Möglichkeit im gehobenen Dienst verbeamtet zu werden oder verhält es sich hier wie bei Verwaltungsfachangestellten, dass ich durch den Verwaltungskurs II zwar Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehmen kann allerdings keine Voraussetzung für eine Verbeamtung habe?"

Die Laufbahnvoraussetzungen sind abhängig vom Bundesland. Einige erlauben eine Verbeamtung mit Verwaltungskurs II im (früheren) gD. Dies ist ggf. auch von der Abschlussnote oder weiteren Voraussetzungen abhängig.
Vielen Dank für die Antworten. Damit bin ich wieder etwas schlauer geworden!
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