19.11.2020, 10:10
Guten Tag zusammen,
ich habe eine Ausbildung im mittleren Dienst in BW abgeschlossen und bin anschließend als Angestellter übernommen worden. Aktuell mache ich mir Gedanken, wie ich mich hier noch weiterentwickeln kann. Durch die Suchfunktion habe ich mir schon einiges selbst beantwortet.
Es stellen sich für mich nun noch folgende Fragen.
Da ich nur als Angestellter übernommen wurde ist meines Wissens bei der EG 9a Schluss. Ich habe bereits einige Fortbildungen in meinem Arbeitsbereich abgeschlossen. Habe ich durch die Ausbildung im mittleren Dienst und die entsprechenden Fortbildungen die Möglichkeit trotzdem Höhergruppiert zu werden oder ist hierfür dann zwingend der Verwaltungskurs II notwendig bzw. 20 Jahre Dienstzeit?
Kann der Verwaltungskurs II durch die Ausbildung im mittleren Dienst verkürzt werden oder habe ich dadurch irgend einen anderen Vorteil für den Kurs?
Habe ich durch die bereits bestandene Ausbildung im mittleren Dienst nach dem Verwaltungskurs II die Möglichkeit im gehobenen Dienst verbeamtet zu werden oder verhält es sich hier wie bei Verwaltungsfachangestellten, dass ich durch den Verwaltungskurs II zwar Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehmen kann allerdings keine Voraussetzung für eine Verbeamtung habe?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe eine Ausbildung im mittleren Dienst in BW abgeschlossen und bin anschließend als Angestellter übernommen worden. Aktuell mache ich mir Gedanken, wie ich mich hier noch weiterentwickeln kann. Durch die Suchfunktion habe ich mir schon einiges selbst beantwortet.
Es stellen sich für mich nun noch folgende Fragen.
Da ich nur als Angestellter übernommen wurde ist meines Wissens bei der EG 9a Schluss. Ich habe bereits einige Fortbildungen in meinem Arbeitsbereich abgeschlossen. Habe ich durch die Ausbildung im mittleren Dienst und die entsprechenden Fortbildungen die Möglichkeit trotzdem Höhergruppiert zu werden oder ist hierfür dann zwingend der Verwaltungskurs II notwendig bzw. 20 Jahre Dienstzeit?
Kann der Verwaltungskurs II durch die Ausbildung im mittleren Dienst verkürzt werden oder habe ich dadurch irgend einen anderen Vorteil für den Kurs?
Habe ich durch die bereits bestandene Ausbildung im mittleren Dienst nach dem Verwaltungskurs II die Möglichkeit im gehobenen Dienst verbeamtet zu werden oder verhält es sich hier wie bei Verwaltungsfachangestellten, dass ich durch den Verwaltungskurs II zwar Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehmen kann allerdings keine Voraussetzung für eine Verbeamtung habe?
Vielen Dank im Voraus.