Frage zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
#1

Hallo, wollte mal nachfragen ob sich jemand auskennt ?

Habe meinen Führerschein der Klassen C und CE 2013 bei der Gemeinde (öffentlicher Dienst ) absolviert.
Damals hieß es, ich bräuchte die 95 nicht.
Jetzt nach 9 Jahren soll ich die Qualifikation bei der IHK ablegen.
Meine Frage: Muss ich das oder greift da vielleicht die Handwerkerregelung?
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#2

Nein, musst du nicht

Wenn du aber gewerblich fahren willst, musst du 140 IHK Stunden absolvieren mit einer Prüfung, und 10 Fahrstunden ohne Prüfung.
Das nennt sich beschleunigte Grundqualifikation.
Das ist leider so.
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#3

Hallo,

guck mal hier: Dieser Artikel beschäftigt sich genau mit dieser Frage: https://kommunaltechnik.net/news/fuhrpar...tigkeiten/

VG
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