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Hallo, ich möchte eine mehrtägige Fortbildung machen. Mein Träger übernimmt die Kosten (muss mich für 2 Jahre verpflichten zu bleiben oder prozentual zurückbezahlen). Das ist in Ordnung für mich. ABER: die Tage (jeweils Freitags bis Sonntag) seien meine private "Freizeit". Freitags arbeite ich nicht. Es gibt zwar das Baden Württemberger Recht auf Weiterbildungstage, aber ich befürchte, wenn ich das einfordere, nehmen sie die Geldleistungen zurück... Der Träger sagt, die Fortbildung wäre ja nicht unbedingt für meinen Arbeitsplatz nötig. Ich bin Erzieherin in einer Naturgruppe und möchte eine Waldpädagogik Fortbildung zur Walderzieherin machen...
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, dass sowohl Kosten, wie auch Tage gutgeschrieben werden müssen?
Wenn der Arbeitgeber will, dass du die Fortbildung machst, dann muss er die Kosten übernehmen und die Fortbildung ist Arbeitszeit.
Wenn du eine Fortbildung machen willst, dann gelten die Bedingungen, auf die du dich mit deinem Arbeitgeber einigst.
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Und genau das ist das Problem. Der Arbeitgeber sagt zwar immer: Fortbildung ist wichtig, aber so eine große (15 Tage, Ca 1200€) dann doch nicht. Sei ja zur eigenen Weiterbildung....(Als sowieso schon tätige Erzieherin in der Naturgruppe?). Ich war übrigens seit 7 Jahren auf keiner einzigen...
Es gibt leider in der Einrichtung keine einheitliche Regelung. Es wird immer nur nach Geld und Nase entschieden.
Also keine rechtliche Lösung?
"Also keine rechtliche Lösung?"
Richtig. Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht.
Bei 15 Tagen Fortbildung mit Freistellung für ein paar Wochen und Kosten von 1200 € dürfte die Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsverpflichtung über 2 Jahre unwirksam sein. Aber das nützt ja nichts. Außer es ergibt sich in Zukunft ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers.