Finanzhaushalt-Inanspruchnahme von Rückstellungen?
#1

Hallo Leute,

bin noch Azubi und habe da eine Frage:
Warum werden Inanspruchnahmen aus Rückstellungen wie Pensionen oder Altersteilzeit nur im Ergebnishaushalt dargestellt? Wenn im Haushaltsjahr eine Auszahlung aus den Rückstellungen erfolgt, müsste doch eigentlich Geld fließen, oder habe ich da einen Denkfehler?
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Freue mich auf eure Antworten. K050
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#2

Hi Karina,

ganz so ist das nicht. Wenn Du eine Rückstellung auflöst, dann entsteht zunächst kein zahlungswirksamer Vorgang. Der entsteht erst (oder schon vorher) wenn Du das, weswegen Du rückgestellt hast, auch bezahlst. Dann hast Du eine Auszahlung und den Aufwand, z. B. für einen Prozess. Die Auflösung der Rückstellung ist dann ein Ertrag (weil Du letztes Jahr schon wußtest, dass der Prozess auf Dich zukommt). Optimalerweise hast Du die Rückstellung so gebildet, dass Aufwand und Ertrag sich ausgleichen und für das Ergebnis neutral sind.

In der Finanzrechnung hast Du dann nur die Auszahlung, wenn Du wirklich die "Rechnung" bezahlst (aber auch nur dann, wenn Du wirklich was zahlen mußt). Manchmal bildet man auch Rückstellungen, weil man denkt man muß was zahlen. Der Umstand tritt dann nicht ein.
Beispiel Pensionsrückstellung: Die mußt Du für jeden Beamten bilden, dass ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Stirbt dieser aber z. B. vor Pensionierung, dann fällt der Grund für die Rückstellung weg und Du löst sie auf. Bezahlen wirst Du in dem Fall aber nie was.
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