Feuer auf offener Gemeindestraße
#1

Ein Bürger hat bei uns (Bundesland Hessen) seine Pappkartons in rauen Mengen auf der Straße verbrannt und die Asche liegen lassen. Mit welchen Paragraphen würdet Ihr das abhandeln? Grundsätzlich soll es da mal krachen... Wiederholungstäter...
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#2

Das sieht nach Abfallverbrennung aus. Also würde ich die Abfallbehörde des Umweltamtes des Landkreises informieren.
Es sei denn, in der Gemeindeordnung steht dazu etwas. Dann ist das Ordnungsamt der Gemeinde zuständig. Auch zur Reinigung der Straßen müsste da was stehen.
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#3

Weitere Themen könnten sein:
# Beschmutzung der Straße = Verkehrshindernis nach Par 32 StVO
# Unerlaubte Sondernutzung nach Eurem hessischen Straßen- und Wegegesetz
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#4

Genau das meinte ich. Abfallverbrennung sind 20 Euro Ordnungsstrafe - wie öde. Verkehrshindernis hört sich aber auch gut an...
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#5

Da musst du aber sachlich zuständig sein. Nur wenn du eine Ermächtigungsgrundlage hast, kannst du ahnden.
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#6

Ist evtl. auch eine Erhöhung des Bußgeldes wegen illegaler Abfallverbrennung möglich? Es handelt sich schließlich um einen Wiederholungstäter.
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#7

Wenn das so in deinen Bußgeldvorschriften steht, geht das sicher. Immer im Hinblick auf die Ermächtigung dazu.
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