Im Bebauungsplan Nr. 12 Heringsdorf von 2009 wurde wegen einem städtebaulichen Missstand gefordert, dass der vorhandene 5-geschossige Wohnblock um zwei Geschosse zurückgebaut wird und ein Staffelgeschoss erhält. Bis heute wurde dies nicht vollzogen. Wer ist zuständig bzw. wie kann man als Nachbar, für die diese Festsetzung getroffen wurde, vorgehen?
Wie sieht die Rückbauregelung im Bebauungsplan genau aus? Grundsätzlich besteht ein Besitzstand.
In der auf die schnelle einsehbaren Begründung zum Bebauungsplan ist keine Rechtsgrundlage für einen verpflichtenden Rückbau ersichtlich.
Im Beb.plan Nr.12 steht unter 1.1. Anlass, Ziel und Zweck des Beb.plans: Der vorhandene 5-geschossige Block stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Mit dem Grundstückseigentümer konnte jedoch dahingehend ein Kompromiss vereinbart werden, dass der 5-geschossige Block um zwei Geschosse zurückgebaut wird und ein Staffelgeschoss erhält - das ist doch einvernehmlich!