12.01.2025, 00:21
Wie lange ist ein Feiertag ein Feiertag?
Laut EStG gelten die Ansprüche auf Zuschläge für einen Sonn- und Feiertag bis 4 Uhr zum darauffolgenden Tag, wenn die Arbeit noch vor 0 Uhr am Sonn- oder Feiertag aufgenommen wurde.
Beispiel: Arbeitsbeginn am 26.12. um 21:15 Uhr und Ende der Nachtschicht am 27.12. um 7:30 Uhr.
Theoretische Annahme: Zeit von 21:15 bis 0:00 ist Feiertag und auch die Zeit von 0:00 bis 4:00. Somit sind rein rechnerisch 6.75 h Arbeitsleitung an einem Feiertag für den Zuschlag zu benennen.
Die gleiche Rechnung ist somit auch auf einen Sonntagsdienst ab 21:15 Uhr anzuwenden.
Ist dies im TVöD auch so, oder findet das EStG hier keine direkte Anwendung?
Laut EStG gelten die Ansprüche auf Zuschläge für einen Sonn- und Feiertag bis 4 Uhr zum darauffolgenden Tag, wenn die Arbeit noch vor 0 Uhr am Sonn- oder Feiertag aufgenommen wurde.
Beispiel: Arbeitsbeginn am 26.12. um 21:15 Uhr und Ende der Nachtschicht am 27.12. um 7:30 Uhr.
Theoretische Annahme: Zeit von 21:15 bis 0:00 ist Feiertag und auch die Zeit von 0:00 bis 4:00. Somit sind rein rechnerisch 6.75 h Arbeitsleitung an einem Feiertag für den Zuschlag zu benennen.
Die gleiche Rechnung ist somit auch auf einen Sonntagsdienst ab 21:15 Uhr anzuwenden.
Ist dies im TVöD auch so, oder findet das EStG hier keine direkte Anwendung?