Feiertagszuschläge
#1

Wie lange ist ein Feiertag ein Feiertag? 
Laut EStG gelten die Ansprüche auf Zuschläge für einen Sonn- und Feiertag bis 4 Uhr zum darauffolgenden Tag, wenn die Arbeit noch vor 0 Uhr am Sonn- oder Feiertag aufgenommen wurde.

Beispiel: Arbeitsbeginn am 26.12. um 21:15 Uhr und Ende der Nachtschicht am 27.12. um 7:30 Uhr.
Theoretische Annahme: Zeit von 21:15 bis 0:00 ist Feiertag und auch die Zeit von 0:00 bis 4:00. Somit sind rein rechnerisch 6.75 h Arbeitsleitung an einem Feiertag für den Zuschlag zu benennen.
Die gleiche Rechnung ist somit auch auf einen Sonntagsdienst ab 21:15 Uhr anzuwenden.
Ist dies im TVöD auch so, oder findet das EStG hier keine direkte Anwendung?
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#2

Das EStG regelt nicht die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags-, oder Nachtarbeit sondern die Steuerfreiheit dieser Zuschläge.
Die Höhe dieser Zuschläge richtet sich nach § 8 TVöD. Wenn die Zuschläge gezahlt werden, erfolgt die Versteuerung nach § 3b EStG.
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