28.04.2026, 11:34
Hallo, vor kurzem habe ich an einem Feiertag gearbeitet, der dieses Jahr auf einen Sonntag fiel. Mein Arbeitgeber zahlt mir für die geleisteten Stunden lediglich 35% Zuschlag, aber ich bekomme keinen Freizeitausgleich, da der Feiertag nicht auf einen Wochentag fiel. Meiner Meinung nach stehen mir in diesem Fall 135% zu. Mein Arbeitgeber meint, durch mein reguläres schichtfrei, ist der Freizeitausgleich bereits erfolgt und deshalb stünden mir nur 35% zu.
In meinem Betrieb gilt der TVöD VKA und ich arbeite im vollkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb.
In meinem Betrieb gilt der TVöD VKA und ich arbeite im vollkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb.


