Feiertag fällt auf einen Sonntag
#1

Hallo, vor kurzem habe ich an einem Feiertag gearbeitet, der dieses Jahr auf einen Sonntag fiel. Mein Arbeitgeber zahlt mir für die geleisteten Stunden lediglich 35% Zuschlag, aber ich bekomme keinen Freizeitausgleich, da der Feiertag nicht auf einen Wochentag fiel. Meiner Meinung nach stehen mir in diesem Fall 135% zu. Mein Arbeitgeber meint, durch mein reguläres schichtfrei, ist der Freizeitausgleich bereits erfolgt und deshalb stünden mir nur 35% zu.
In meinem Betrieb gilt der TVöD VKA und ich arbeite im vollkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb.
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#2

Steht im Arbeitsvertrag 6 Tage Woche?
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#3

(Gestern, 15:34)Gast schrieb:  Steht im Arbeitsvertrag 6 Tage Woche?
Nein. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 5 Tage Woche.
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