Feierabendbier
#1

Hallo und Guten Tag,

wir haben ein generelles Verbot von Alkohol während der Arbeitszeit.

Nach Dienstschluss wird allerdings ein Feierabendbier auf dem Betriebsgelände geduldet.

Weiß jemand wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn z.B. bei einem Unfall Alkohol nachgewiesen wird?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruß
Martin
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#2

Da der Weg von der Arbeit / dem Betrieb nach Hause grundsätzlich über die BG oder Unfallkasse versichert ist, dürfte der Versicherungsschutz unter Alkoholeinfluß entfallen. Im öffentlichen Dienst könnte derjenige, der unter Alkoholeinfluss an einem Unfall beteiligt ist, auch noch mit disziplinarischen Maßnahmen seines Arbeitgebers rechnen. Z.B. würde sich mir die Frage stellen, ob so ein Mitarbeiter für eine Führungs- oder Leitungsposition geeignet ist.
Gruß
Lanix
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#3

Das geht ja gar nicht! Außerdem sollen sich Kolleginnen/Kollegen untereinander überhaupt nicht verstehen und gar freundschaftlich miteinander umgehen. HaHa, es wundert mich, dass das noch niemand gleich an die Führung gemeldet hat...Das bringt Pluspunkte bei der "LOB-Hudelei", zumindest glauben das viele:-) Hals- und Beinbruch bei der Heimfahrt!
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