Fehlzeiten wegen Corona
#1

Hallo,

ich habe einen Fall als PR bei dem ich Ratschläge bräuchte.


Eine Reinigungskraft bekam im April einen Attest vom Arzt, dass sie Risikopatient ist wegen Operationen in der Vergangenheit. Ihr Vorgesetzter ein Hausmeister sagte zu ihr, sie wäre nun bezahlt freigestellt bis er sie anruft. So war sie 8 Wochen daheim. Der Arbeitgeber bezahlte nur die ersten 3 Wochen, dann wurden Gutstunden abgebaut, was der Frau aber nicht mitgeteilt wurde. Der Arbeitgeber meint nun, sie sei zwar Risikopatient, was aber nicht gleich bedeutend ist mit Freistellung, dazu hätte es eine Krankmeldung benötigt, oder einen Attest der sie dauerhaft freistellt.


Es gibt dazu keine Schreiben des AG an die Frau, während sie daheim war wurde sie nicht kontaktiert, erst nach 8 Wochen wurde sie vom Hausmeister telefonisch aktiviert.


In einer Corona Dienstvereinbarung ist geregelt, ein Beschäftigter drei Tage ins Minus rutschen kann, mehr nicht.


Sie ist nun mit vielen Minusstunden belastet, der AG meint sie muss diese nacharbeiten, was könnte man da machen?


Danke
Zitieren
#2

Hat der Hausmeister unstrittig von einer bezahlten Freistellung gesprochen?
Konnte die Beschäftigte davon ausgehen, dass der Hausmeister und nicht die Personalstelle für eine solche Freistellung zuständig ist?
Zitieren
#3

Was Gast (Beitrag Nr2) anspricht (nämlich die Befugnisse des Hausmeisters) ist eine blöde Falle. Wenn er keine Befugnisse hätte, dann war die Kollegin theoretisch unberechtigt zu Hause. Allerdings sollte nicht das letzte Glied in der Kette solche Unzulänglichkeiten ausbaden. Da hat der Hausmeister/direkte Vorgesetzte seinen Kopf hinzuhalten.

Was kann man tun? - Zunächst mal scheint es ja so, dass die Personalstelle das ärztliche Attest  bzw. den "Risikostatus" für drei Wochen anerkennt. ... und dann nicht mehr. Warum dann nicht mehr? Ich würde schon sagen, dass die Kollegin darauf vertrauen durfte rechtzeitig zum Dienst aufgefordert zu werden und nicht einfach Arbeitszeiten streicht. Ich gehe davon aus, dass sich aus ihrer Sicht nach drei Wochen noch nichts geändert hat. Wenn der AG das anders sieht, dann hat er die Kollegin zu informieren.
Der gute Umgangston untereinander und Treu und Glauben erfordern hier die entsprechende Kommunikation.

Also macht euch stark für die Kollegin - sie hat ursächlich keine Fehler gemacht.

LG Pruma
Zitieren
#4

Die blöde Falle muss man m.E. bedenken wenn man dort agiert. Die Annahme, dass der direkte Vorgesetzte über eine solche Freistellung entscheiden halte ich in den meisten Organisationsbereichen für abwegig. Das Risiko, dass der Hausmeister sich anders an den Sachverhalt erinnert ist erheblich.
Zitieren
#5

(09.08.2020, 16:29)Gast schrieb:  Hat der Hausmeister unstrittig von einer bezahlten Freistellung gesprochen?
Konnte die Beschäftigte davon ausgehen, dass der Hausmeister und nicht die Personalstelle für eine solche Freistellung zuständig ist?

Es gab da nur ein Telefonat mit dem
Hausmeister und der Dame, dieser ist 
für über 50 Frauen an verschiedenen
 Plätzen zuständig und hat angeblich nur weiter gegeben, was mit der
 Personalstelle vereinbart war, da es 
nichts schriftliches gibt ist das alles
 aber auch nicht mehr nachvollziehbar.
Zitieren
#6

(10.08.2020, 15:15)PRUMA schrieb:  




Genau die richtige Frage, drei Wochen werden anerkannt, dann nicht mehr, aber auch ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber nicht reagiert, weder den Hausmeister kontaktiert, noch die Reinigungskraft. Die Frau war auch mit anderen Reinigungskräften nicht in Kontakt die normal gut vernetzt sind, alle anderen dort waren krank gemeldet und nicht anwesend.


Die Frage wäre ob die Dienststelle jemand auffordern muss zum Dienst zu erscheinen, eventuell über einen Brief, oder ob sie das laufen lassen kann über Wochen zu Lasten der Beschäftigten. Im Gesetz habe ich da noch nichts gefunden was man verwenden könnte. Es kam schon vor dass Leute nicht zum Dienst erschienen ohne sich zu melden und die Personalstele oder ein Vorgesetzter haben angerufen, oder jemand vorbei geschickt.



Was Gast (Beitrag Nr2) anspricht (nämlich die Befugnisse des Hausmeisters) ist eine blöde Falle. Wenn er keine Befugnisse hätte, dann war die Kollegin theoretisch unberechtigt zu Hause. Allerdings sollte nicht das letzte Glied in der Kette solche Uunzulänglichkeiten ausbaden. Da hat der Hausmeister/direkte Vorgesetzte seinen Kopf hinzuhalten.

Was kann man tun? - Zunächst mal scheint es ja so, dass die Personalstelle das ärztliche Attest  bzw. den "Risikostatus" für drei Wochen anerkennt. ... und dann nicht mehr. Warum dann nicht mehr? Ich würde schon sagen, dass die Kollegin darauf vertrauen durfte rechtzeitig zum Dienst aufgefordert zu werden und nicht einfach Arbeitszeiten streicht. Ich gehe davon aus, dass sich aus ihrer Sicht nach drei Wochen noch nichts geändert hat. Wenn der AG das anders sieht, dann hat er die Kollegin zu informieren.
Der gute Umangston untereinander und Treu und Glauben erfordern hier die entsprechende Kommunikation.

Also macht euch stark für die Kollegin - sie hat ursächlich keine Fehler gemacht.

LG Pruma
Zitieren
#7

Nein, man muss Beschäftigte nicht auffordern zur Arbeit zu kommen.

Wichtig ist der unstrittige Sachverhalt. Unklar ist mir weiterhin was der Hausmeister sagt.

Soweit der Hausmeister angibt die Freistellung gewährt zu haben sieht es noch recht gut aus. Hat sie das Attest dem Arbeitgeber übermittelt?

Was steht genau in der Dienstvereinbarung zu Corona?

Im Kern kommt es darauf an wie die Dienststelle tickt und wie euer Verhältnis ist. Bei uns würden die Vorsitzende PR mit einer hohen Vertretung der Dienststelle (jemand der auch mutigere Entscheidungen treffen kann d.H. in der Regel deutlich über Leitung Personalreferat) es informell zu klären versuchen. Waren halt schwierige Zeiten mit Corona und ist alles nicht optimal gelaufen. Würden wir vermutlich geeinigt bekommen. Aber wenn die Verhältnisse vor Ort anders ist kommt es sehr darauf an was der Hausmeister sagt und welche weiteren Indizien es gibt. (Z.B. zeitnahe Übermittlung des Attests an den Arbeitgeber.)
Zitieren
#8






Der Hausmeister sagte mir, die Personalstelle habe ihm mitgeteilt, sie werde ihm Bescheid geben, wann freigestellte Personen wieder zum Dienst kommen müssen, das bezog sich aber nicht speziell auf die Dame in diesem Fall, aber wie gesagt kam die Information dazu erst nach Wochen. Da es nichts schriftliches gibt und die Personalstelle mit mehreren Leuten besetzt ist, der Chef dort nicht involviert war bleibt das ganze etwas undurchsichtig, niemand will sich nach vielen Wochen so genau erinnern, wegen corona war auch allgemein viel durcheinander in allen Bereichen


Ja das Attest vom Hausarzt liegt der Verwaltung vor, es besagt aber nur, dass die Frau zur Risikogruppe gehört, in unserer Dienstvereinbarung steht, dass man nicht automatisch bezahlt freigestellt ist, nur weil man zur Risikogruppe gehört, aber ihr wurde dann doch eine Freistellung erteilt, allerdings eben ohne einen zeitlichen Umfang und dann hat man sie wohl vergessen


Der Hausmeister hat Befugnisse Urlaub zu genehmigen und Freistellungen auszusprechen, allerdings macht er das erst seit einigen Wochen, das ganze hat sich noch nicht ganz eingespielt und alles geschieht in Abstimmung mit dem Personalamt, da vieles telefonisch kurzfristig gemacht wird gibt es auch öfter Missverständnisse, bei uns hat man kaum Zeit mal etwas zu schreiben


Natürlich werde ich mich für die Frau einsetzen die ja arbeitswillig war und sogar einen Teil der Stunden nacharbeiten will, aber möglichst nicht alle Stunden, sie ist ja gesundheitlich vorbelastet, wie gesagt sammle ich Argumente für mein Gespräch nächste Woche beim Chef vom Personalamt. Ich wollte unseren PR Vorsitzenden einbinden, aber der zeigte wenig Interesse an der Sache, die anderen auch kaum, so ist das manchmal bei uns


Danke für eure Antworten
Zitieren
#9

Es ist vielleicht ein bisschen um die Ecke gedacht, aber
war die DV Corona bereits abgeschlossen und den Beschäftigten bekannt gegeben, als die Reinigungskraft in die vermeindliche Freistellung geschickt wurde?
Im März / April musste ja alles ziemlich schnell gehen. Und bis zum Abschluss einer DV Corona sind ja bestimmt auch ein paar Tage ins Land gegangen. Vielleicht wurde die Dienstvereinbarung ja erst danach abgeschlossen und/oder bekannt gegeben. Ich würde mal prüfen, ob die Reinigungskraft die Infos überhaupt haben KONNTE. Wie wird bei euch informiert? Intranet? Mitteilungsblatt? ...
Manchmal helfen solche Kleinigkeiten wenigstens beim Argumentieren gegenüber der Personalchefs.
Zitieren
#10

Eine Dienstvereinbarung gab es da schon als sie freigestellt wurde, sie hat eine solche aber sicher nie in die Hände bekommen, die werden per Mail verschickt an die Außenstellen und Reinigungskräfte haben keinen Zugang zu einem PC, das ist schon lange ein grundsätzliches Thema. Eigentlich hätte der direkte Vorgesetzte die DV aushängen müssen, das ist aber nicht geschehen, auch das werde ich im Gespräch betonen.
Zitieren
#11

Versäumnisse und Probleme bei der Dienststellenleitung und dem Ablauf im allgemeinen, können nicht zum Nachteil des Beschäftigten geahndet werden.
Bringt Euren Laden richtig zum laufen und hört auf, der Frau das Leben schwer zu machen. 
Nicht eine Stunde würde ich da nacharbeiten, da sie nichts falsch gemacht hat.

Aber schön von Dir, dass wenigstens Du Dich für sie stark machst.  D040 Meine Hochachtung
Zitieren
#12

Danke, ich werde nächste Woche berichten wie es weiter gegangen ist
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Corona - Homeoffice - Pflicht
- Sonderzahlungen o.ä. in Corona Krise
- Zwangsurlaub während Einrichtungsschlieẞung wegen Corona

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers