23.03.2022, 17:29
Angenommen Person F ist Beamter auf Lebenszeit. Plötzlich taucht ein Video auf, wo er als Jugendlicher den Hitlergruß zeigt, besoffen Auto fährt etc.
Muss er mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch wenn diese Vergehen vor dem Beamtenverhältnis waren?
Muss er mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch wenn diese Vergehen vor dem Beamtenverhältnis waren?