Fehlende Gleichbehandlung bei Prämienzahlungen
#1

Hallo,

wir sind ein sehr kleines Unternehmen von ca. 15 Mitarbeitern.
Offenbar gibt es bei uns ein System, wonach für besondere Leistungen oder Projekte auch Prämien gezahlt werden.
Nun habe ich mehrere größere Projekte umgesetzt und dafür keine Prämie erhalten, wobei jedoch andere Kollegen solche Prämien schon für z.T. sogar wesentlich kleinere Projekte erhalten haben.

Nun habe ich mich an unseren einköpfigen Betriebsrat gewendet und ihn gebeten, der Geschäftsführung mitzuteilen, dass es hier einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt, den er bitte beanstanden soll und dann gleichzeitig darauf hinweisen soll, dass für meine Projekte auch eine Prämie gezahlt werden müsste.

Unser Betriebsrat ist jedoch der Auffassung, dass er "kein Anwalt von einzelnen Mitarbeitern" sei und dass ich hier selbst tätig werden müsse.
Ich sehe das anders, denn der Betriebsrat sollte m.E. ja gegen den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Unternehmen vorgehen und nicht nur dagegen, dass ich keine Prämie für meine Sonderleistungen erhalten habe.

Wie seht Ihr das?

Grüße aus Wuppertal
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#2

"Offenbar gibt es bei uns ein System,"
Wie sieht das System aus? Basiert es auf einen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung.

"Nun habe ich mehrere größere Projekte umgesetzt und dafür keine Prämie erhalten, wobei jedoch andere Kollegen solche Prämien schon für z.T. sogar wesentlich kleinere Projekte erhalten haben."
Soweit es nicht eine Vorgabe gibt, dass jemand der ein Projekt bearbeitet eine Prämie gibt, folgt daraus nichts.

"Ich sehe das anders, denn der Betriebsrat sollte m.E. ja gegen den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Unternehmen vorgehen und nicht nur dagegen, dass ich keine Prämie für meine Sonderleistungen erhalten habe."
Bisher wurde nichts geschildert, was für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz spricht.
Hier wäre es erstmal an dir mit dem Vorgesetzen zu sprechen um zu klären weshalb es keine Prämie gab. Je nach Antwort kann es dann für den Betriebsrat relevant sein oder nicht.

"Nun habe ich mich an unseren einköpfigen Betriebsrat gewendet und ihn gebeten, der Geschäftsführung mitzuteilen, dass es hier einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt, den er bitte beanstanden soll und dann gleichzeitig darauf hinweisen soll, dass für meine Projekte auch eine Prämie gezahlt werden müsste."
Das muss sich kein Betriebsrat zu eigen machen. Es ist weder erkennbar, dass eine solche Prämie gezahlt werden muss. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist bisher auch nicht ersichtlich.
Ich hätte als Betriebsrat der Geschäftsführung mitgeteilt, dass du dich darüber beschwert hast und würde die Geschäftsführung um Informationen bitten. Wobei ich würde vermutlich die Regelungen zur Prämie kennen und könnte es eventuell selber einschätzen. Zumindest bei einem so formulierten Wunsch sehe ich keine Pflicht zu handeln für den Betriebsrat.
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#3

Danke für die Antwort.
Das sehe ich allerdings völlig anders, denn ich habe ja bereits geschrieben, dass es diesen Verstoß gab.
Es werden bei uns Prämien gezahlt und zwar passierte das schon häufiger, also gibt es offenbar ein System (wie auch immer das aussieht. Auf jeden Fall offenbar nicht über eine BV, sonst hätte der BR mir das ja gesagt).

Nach § 75 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt.
Wenn der Arbeitgeber also Prämien nach einem gewissen System zahlt (auch wenn es ungeschrieben ist), darf er niemanden ohne sachlichen Grund ausschließen. Wenn „Leistung“ das Kriterium ist, und ich nachweislich gleiche oder höhere Leistungen erbracht habe, ist der Ausschluss willkürlich.

Aus meiner Sicht ist hier der wichtigste Hebel sas Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG.
Und hier liegt der eigentliche Punkt, den der BR übersieht.
Sobald ein Arbeitgeber Prämien für „besondere Leistungen“ auslobt, handelt es sich um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, soweit ich das richtig einordne.
Der Arbeitgeber darf zwar entscheiden, wie viel Geld er insgesamt gibt (mitbestimmungsfrei). Aber WIE das Geld verteilt wird (die Verteilungsgrundsätze), unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates.

Das bedeutet m.E., dass der BR eigentlich mit dem Chef eine Betriebsvereinbarung über die Prämienzahlung abschließen müsste, damit genau solche Ungerechtigkeiten verhindert werden. Rechtlich ist er hier in der Pflicht, für Transparenz zu sorgen.

Wenn der BR hier nicht helfen will, bleibt mir nur noch das Beschwerderecht (§§ 84, 85 BetrVG).
Denn da der BR sich bisher weigert, „einfach so“ tätig zu werden, kann ich ihn somit formal dazu zwingen.

Gem. § 85 BetrVG kann ich mich ja beim Betriebsrat beschweren. Wenn ich das tue, muss der BR die Beschwerde prüfen. Wenn er sie für berechtigt hält (was er bei einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz tun muss), muss er beim Arbeitgeber auf Abhilfe dringen.
Und dabei geht es nicht darum, mir meine Prämie zu beschaffen, sondern gegen den deutlichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorzugehen.

Ich finde, dass der Betriebsrat es sich zu einfach macht. Er verwechselt „individuelle Rechtsberatung“ mit seiner gesetzlichen Pflicht, die Einhaltung von Grundsätzen (Gleichbehandlung) im Betrieb zu überwachen.

Grüße aus Wuppertal
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#4

Nein. Du behauptet es gibt einen Verstoß. Das ist etwas anderes.
Nun wünschst du etwas anderes als du zuerst an den Betriebsrat getragen hast. Auch darauf besteht kein Anspruch für einen einzelnen Beschäftigten. Was der Betriebsrat machen kann ist nicht das gleiche was er machen muss.

Warum nicht mir dem Vorgesetzen sprechen? Was sagt er?
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#5

OK, lassen wir das. Du scheinst es nicht verstehen zu wollen...
Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass es nicht darum geht, mir meine Prämie zu besorgen. Daher ist das, was der BR zu mir gesagt hat, nicht korrekt.
Mir ist bewußt, dass er nicht mein Anwalt ist.

Aber als BR hat er dafür zu sorgen, dass ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz von ihm beanstandet wird. Er hat hier ein Mitbestimmungsrecht (siehe mein letzter Post).
Es ist seine Pflicht, als BR hier für Abhilfe zu sorgen... und das völlig unabhängig davon, dass ich als Mitarbeiter meine Prämie nicht erhalten habe.

Und um es nochmal zu sagen:
Der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetzt hat bereits stattgefunden, indem ich erfahren habe, dass mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter bereits Prämien für Sonderprojekte / Sonderleistungen erhalten haben und ein Mitarbeiter (ich) eben nicht.
Also hat der BR hier klar zu intervenieren... nicht für mich, sondern gegen diesen Verstoß und dass ist seine Pflicht und er kann hier nicht wählen, ob er hier vorgeht oder nicht (siehe ebenfalls weiter oben).

Grüße aus Wuppertal
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