28.04.2017, 19:15
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Zusammensetzung des Personalrates. Ich finde im Mitbestimmungsgesetz Hinweise zur Geschlechter-Regelung. Das heißt bei soundsoviel weiblichen Mitarbeiterinnen müssen auch soundsoviel weibliche Mitarbeiterinnen im Personalrat sein. Ähnlich ist es bei Angestellten und Beamten.
Unsere Belegschaft besteht zu ca. 70% aus VerwaltungsfachangestelltInnen und zu ca. 30% aus pädagogischem Personal. Das ist immerhin mehr als ein Viertel der Belegschaft. Haben diese 30% einen Anspruch im Personalrat vertreten zu sein?
Vielen Dank im Vorraus
Noonian
ich habe eine Frage zur Zusammensetzung des Personalrates. Ich finde im Mitbestimmungsgesetz Hinweise zur Geschlechter-Regelung. Das heißt bei soundsoviel weiblichen Mitarbeiterinnen müssen auch soundsoviel weibliche Mitarbeiterinnen im Personalrat sein. Ähnlich ist es bei Angestellten und Beamten.
Unsere Belegschaft besteht zu ca. 70% aus VerwaltungsfachangestelltInnen und zu ca. 30% aus pädagogischem Personal. Das ist immerhin mehr als ein Viertel der Belegschaft. Haben diese 30% einen Anspruch im Personalrat vertreten zu sein?
Vielen Dank im Vorraus
Noonian