Gruppenregelung Personalrat Gleichbehandlung
#1

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur Zusammensetzung des Personalrates. Ich finde im Mitbestimmungsgesetz Hinweise zur Geschlechter-Regelung. Das heißt bei soundsoviel weiblichen Mitarbeiterinnen müssen auch soundsoviel weibliche Mitarbeiterinnen im Personalrat sein. Ähnlich ist es bei Angestellten und Beamten.
Unsere Belegschaft besteht zu ca. 70% aus VerwaltungsfachangestelltInnen und zu ca. 30% aus pädagogischem Personal. Das ist immerhin mehr als ein Viertel der Belegschaft. Haben diese 30% einen Anspruch im Personalrat vertreten zu sein?
Vielen Dank im Vorraus
Noonian
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#2

Hallo, verstehe ich das richtig, dass es sich bei den pädagogischen Personal um Beamte handelt? Und welchem Gesetz/Recht unterliegt ihr?
Gruß
Einahpets0
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#3

...wenn sie gewählt werden, ja... :-D
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#4

Es handelt sich um kommunale Kita-Einrichtungen. Also Außenstellen der Gemeindeverwaltung. Die Pädagoginnen sind keine Beamtinnen sind aber im öffentlichen Dienst und werden dem entsprechend tariflich bezahlt.
"Wenn sie gewählt werden" ist klar...
Können sie als Gruppe eine Wahl anfechten in der sie nicht gewählt wurden? Ähnlich wie Beamte?
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#5

Ich würde sagen, nein. Als Gruppen bei der Personalratswahl gelten doch nur die "Arbeitnehmer" und die "Beamten", gerade weil es da arbeitsrechtliche Unterschiede gibt. Und nicht Gruppen von Berufen oder speziellen Tätigkeiten.

Beatrix
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#6

Mit welcher Begründung könnten sie die Wahl anfechten?

Wenn sich vom Kindergartenpersonal niemand aufstellen hat lassen, sind sie selber Schuld.

Wenn sie sich aufstellen haben lassen und wurden nicht in den PR gewählt haben sie sich zu wenig organisiert.

Da können auch Beamte keine Wahl anfechten.
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