Muss der Familienzuschlag bei einem Fehler der Behörde zurück bezahlt werden?
Wenn tatsächlich kein Anspruch oder kein Anspruch in der Höhe bestand ist grundsätzlich das Zuviel erhaltende Geld zurückzuzahlen.
Anders ist es dann, wenn der Rückzahlungsanspruch verjährt ist oder wenn erfolgreich eine Entreicherung geltend gemacht werden kann. Aber die Voraussetzungen sind hoch und liegen selten vor.