Familienvater verweigert Unterstützung
#1

Hallo

Ich bin 19 (noch Schüler) und wohne in einer recht kaputten Familie. Der Mann meiner Mutter weigert sich immer mehr, für uns - meine Mutter, mich und meinen 12jährigen Bruder - zu sorgen. Wir müssen mehr und mehr auf unser einziges "Einkommen" zurückgreifen: 328€ (oder so) Kindergeld und max. paar hundert Euro, die meine Mutter als Aushilfe im Gasthaus bekommt. Früher haben wir (genauer gesagt er) nur ca. 250€ den Monat für Lebensmittel/Kleidung/Haushaltsbedarf ausgegeben - für 4 Personen wohlgemerkt. Aber auch die werden jetzt "storniert". Zudem wollte er die Zahnarztrechnungen nicht bezahlen, sodass wir mit dessen Anwälten einen Deal aushandeln müssen, wie wir mit unseren bescheidenen Mitteln die bereits auf 1000€ angestiegenen Schulden abbezahlen können. Alles, was ich beim Ferienjob bekommen hab, wird dafür draufgehen müssen. Sogar noch mehr. Auch will er niemanden von uns mehr mit seinem Auto fahren, wenn einer mal einen Termin hat u.Ä.

Wir mussten schon früher weit unter dem Durchschnitt leben, weil er ein geiziger und zugleich kaufsüchtiger Mensch ist, der sich nie wäscht und dieselbe Kleidung trägt bis sie absolut abgenutzt und hoffnungslos zerrissen ist und dasselbe wohl auch von uns erwartet. Nun müssen wir zudritt in den letzten paar Monaten in Panik hier und da Löcher stopfen und jedes Mal wirds schlimmer. An wen kann man sich da wenden, wenn der Familienvater seine Frau und ihre beiden Sprösslinge (für die sie das alleinige Sorgerecht hat... wobei wohl nur mein Bruder betroffen ist, weil ich ja volljährig bin) finanziell dermaßen im Stich lässt?
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#2

Was ist denn mit Unterhalt vom leiblichen Vater? So wie Du schreibst, ist der besagte Familienvater ja scheinbar nicht der leibliche Vater. Euer Stiefvater ist Euch nicht zum Unterhalt verpflichtet, dafür ist Eure Mutter und Euer Vater zuständig.
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#3

Meine Mum hat das alleinige Sorgerecht für meinen Bruder. Ich bin volljährig, aber das war bei mir auch der Fall. Unser Vater konnte nie gefunden werden, deswegen auch kein Unterhalt.

Aber ist es denn erlaubt, dass der Ehemann für den Haushalt gar nicht mehr sorgt und gar nichts einkauft und seine Familie dewegen am Daumen lutschen darf, weil im Haus kaum was zu essen da ist? Kann man seine Frau und Stiefkinder einfach auf eine Zwangsdiät setzen?
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#4

Sry, hab vergessen mich einzuloggen. Der "Gast" bin ich Smile
Beitrag sollte bald kommen.
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#5

Seine Frau jedenfalls nicht, der ist er ja zum Unterhalt verpflichtet.
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#6

Hallo Georg2,

Eure Lage tut mir leid, aber es ist klasse, dass Du Dich jetzt darum kümmerst.

Ich würde Dir und Deiner Mutter raten, zum Sozialamt zu gehen und einen Sozialhilfe-Antrag für Dich und Deinen kleinen Bruder zu stellen. Wenn Deine Mutter nicht mit will, kannst Du zunächst auch alleine gehen.

Schildere offen, wie viel (wenig) der Mann Deiner Mutter zum Lebensunterhalt beiträgt - dies ist lebensnah (da Stiefvater) und daher glaubwürdig.

Wie es aussieht, haben Dein kleiner Bruder und Du Ansprüche auf Sozialhilfe ! Dazu gehören auch Eure Krankenversicherungsbeiträge, Anteile für Heizung und Miete, Bekleidung, Schulausflüge, usw. Deine Mutter hat evtl. einen Anspruch auf ALG II - das hängt vom Einkommen ihres Mannes ab. Ich vermute mal, dass Deine Mutter ferner nicht über wesentliches einzusetzendes Vermögen verfügt.

Also, nehmt Eure Ansprüche wahr! Gezahlt wird ab Bekanntwerden (Vorsprache im Sozialamt). Tipp: Wenn möglich geh zunächst zu einem Sozialarbeiter, der berät Dich schonmal grob und hilft Dir, Deine Ansprüche richtig zu verfolgen.

Viel Glück !

Ralf
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#7

Wieso Sozialhilfe? Der 19jährige wenn überhaupt Arbeitslosengeld II, und da muß der Antrag mit der kompletten Familie gestellt werden, also mit Bruder, Stiefvater und Mutter.
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#8

Danke für die Antworten, Leute, aber wem von euch soll ich jetzt glauben?^^
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#9

Hallo Georg,
ich bin seit einigen Jahren nicht mehr im Sozialamt tätig, daher hat sicherlich Katharina Recht.

Allerdings ist Euer Fall nicht ganz einfach, da Dein Stiefvater Deine Mutter offenbar weniger unterstützt, als es nach seinem Einkommen möglich wäre.

Ich habe aber Zweifel, dass Dein Stiefvater einen Antrag stellen muss, obwohl er selbst und wohl auch seine Frau gar keine Leistungen benötigen.

Entscheidend ist daher, dass Ihr Eure möglichen Ansprüche schnell geltend macht. Neben ALG und Sozialhilfe kommt auch noch Wohngeld in Betracht. Also nichts wie hin zum Amt !

Viel Erfolg und schreib mal, was draus geworden ist !
Ralf
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#10

Doch muß er. Da die Kinder unter 25 Jahre alt sind und im Haushalt der Mutter und Stiefvater wohnen, bilden sie alle gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft und müssen gemeinsam den Antrag stellen.

Im Sozialrecht ist übrigens der Stiefvater den Stiefkindern zum Unterhalt verpflichtet, sein Einkommen wird sozialrechtlich also auf alle 4 Personen verteilt.

Von daher fällt ALG II wohl weg. Selbst wenn tatsächlich ein Anspruch da wäre (für alle), wäre der Stiefvater wohl eher nicht bereit, einen Antrag zu stellen.

Sozialhilfe gibts wie gesagt nicht, weil es ja erwerbsfähige in der Bedarfsgemeinschaft gibt. Dann ist ALG II zuständig.
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#11

Ähm... Also ich frag dann mal für alle Fälle im Amt nach und schreib dann was draus geworden ist.
Danke für die Tipps, Leute^^
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