Falsche Berufsbezeichnung, keine Höhergruppierung?
#1

Ich bin staatlich geprüfte FK für Arbeits- und Berufsförderung und Gruppenleitung einer Gruppe von 18 MmB in einer WfbM. In meinem Arbeitsvertrag steht die Berufsbezeichnung "Betreuungskraft", Einstufung in SuE 7. 
Meiner Meinung nach entspricht SuE 7 nicht meiner fachlichen Qualifikation und nicht meiner Tätigkeit als Gruppenleitung. Müsste hier nicht eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe SuE 8a erfolgen?Laut Verdi ist seit 1.7.2023 eine entsprechende Höhergruppierung in SuE 8a möglich.
Da der AG einen Haustarif mit Anlehnung an Tövd vereinbart hat, wird mir, durch die falsche Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag, eine Höhergruppierung entsprechend meiner Fachausbildung verwehrt.

Welche Rechte habe ich diesbezüglich?
Wo ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft in einer WfbM und Gefab mit Gruppenleitung?
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#2

"Welche Rechte habe ich diesbezüglich?"
Es gilt was im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Soweit dort Regelungen zur Anwendung eines Tarifvertrags getroffen wurden (oder beidseitige Tarifbindung besteht) greifen zusätzlich die tariflichen Regelungen. Die Berufsbezeichnung ist nicht relevant, es kommt auf die übertragenen Tätigkeiten an.
Anlehnung an TVöD kann alles mögliche bedeuten. Das kann man ohne Kenntnis der genauen Ausgestaltung nicht beurteilen.
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