Fallzahlen SGBXII 3 und 4. Kapitel
#1

Ich habe ine Frage. Wieviel zu betreuende Akten für das Aufgabengebiet SGBXII Grundsicherung nach dem 4. Kapitel und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel sind für einen Sachbearbeiter zumutbar?
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#2

Ich würde mich sehr wundern, wenn es hierzu allgemeingültige Festlegungen gibt.

Selbst, wenn Dir eine Anzahl X genannt würde,
bist Du sicher, das Dir das als Argument für Deine Aufgabenbeschreibung nachhaltig weiterhilft?

Würde mal vermuten, das es weiterhilft, nach Kräften Akten abzuarbeiten und nach geraumer Zeit mit den Vorgesetzten abklären, ob in Aufgabenverteilung Alternativen machbar wären!

Gruss
Peter Bartholomäus
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#3

Guten Morgen,

die Frage ist gut aber wahrscheinlich gar nicht so einfach zu beantworten. Bei uns im Amt soll mit Beginn des nächsten Jahres jeder Vollzeit-SB im Schnitt 150 laufende Akten bearbeiten. Das verteilt sich dann auf 3. Kapitel, 4. Kapitel, Hilfe zur Pflege ambulant/stationär sowie die Grundsicherungsleistungen bei laufenden Eingliederungshilfe-Fällen (die EGH-Leistungen an sich werden jedoch von einer anderen Abteilung im Amt bearbeitet). Mal vorausgesetzt, die SBs sind lange an Bord und erfahren in der Materie erscheinen 150 laufende Akten durchaus leistbar. Wir haben bei uns jedoch das Problem, dass wir eine irrwitzig hohe Fluktuation (im Schnitt pro Jahr 30%) haben und daher für die verbleibenden "alten" Hasen und Häsinnen neben dem eigentlichen Geschäft (das immer mehr zunimmt) auch noch die permanente Belastung durch Vertretung und/oder Einarbeitung hinzukommt.

Unser Dienststellen-PR hat sich daher gegenüber der Amtsleitung dahingehend positoniert, dass der Fallzahlenschlüssel je SB deutlich gesenkt werden sollte, zumindest solange, bis der Laden wieder halbwegs läuft (deutliche Senkung heißt in diesem Fall max. 120 Fälle je SB). Falls noch Fragen sind, gerne nochmal melden.

Wie ist denn der Fallzahlenschlüssel bei Euch?

Grüße und schönes WE,

J.
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#4

Müsste man bei solchen Vergleichen nicht auch mögliche Unterschiede berücksichtigen? Beispielsweise ist doch auch wichtig, ob Widersprüche ebenfalls zu bearbeiten sind und ob es Regelungen wie z.B. Front-/Backoffice gibt.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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