Faire Eingruppierung
#1

Hallo,

wie schon etliche vor mir habe ich die Frage, ob meine Eingruppierung (EG 6) angemessen ist.
Schon im Voraus Entschuldigung für die Textwand.

Tätigkeitsmerkmale sind wie folgt:

Friedhofsverwaltung (30+ Friedhöfe):
  • Erstellen der Kostenbescheide nach Sterbefällen / Anträgen
  • Verfassen von Anschreiben bezüglich Grabpflege, Übernahme, Überwachung / Einhaltung der Ruhefrist / Grabverlängerungen
  • Erstellen von Graburkunden
  • Genehmigungen von Grabänderungen
  • Verwaltung der Friedhofskarteien / -pläne
  • Friedhofbegehungen / Zustandskontrollen der Friedhöfe
  • Erstellen / Kontrolle der notwendigen Hygienekonzepte
  • den Friedhof betreffende Beschaffungen
  • Sitzungsvorlagen erstellen

Ordnungsamt
  • Erstellen von Verwaltungsakten / Anschreiben nach Vorgabe

Wasserversorgung
  • Erstellen von Wasserentnahmeplänen (mikrobiologische, physikalisch-chemische, radionuklide und Pestiziduntersuchungen
  • Erstellung von Aushängen / Bekanntmachungen / Zeitungsberichten bei problematischen Ergebnissen
  • Rechnungen bearbeiten
  • Betreuung der Ortsnetze der Gemeinden / überörtlicher Wasserversorgung
  • Sitzungsvorlagen erstellen

Feuerwehrwesen
  • Verrechnung der Einsätze gegen Dritte (Bescheide bis 3.500,00 € und die Widerspruchsbearbeitung)[entspricht 100 % der Bescheide]
  • Vorbereitung / Durchführung der Kommandantenwahlen
  • Ausschreibungen für Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, Ausstattung und allgemeinen Material
  • Beschaffungswesen aller Mitgliedsgemeinden (Ersatzteil- und Ersatzbeschaffungen)
  • Rechtliche und rechnerische Prüfung von Anträgen auf Erstattung fortgewährter Leistungen bei Feuerwehreinsätzen
  • Prüfung / Freigabe von Beschaffungen im Bereich Digitalfunk
  • Pflege der Mitgliedkarteien
  • Sitzungsvorlagen erstellen

Soziales
  • Bearbeitung der Anträge auf Sport- und Jugendförderung
  • Ansprechpartner für Jugendtreffs
  • Begrüßungsgeschenke für Neugeborene
  • Sitzungsvorlagen erstellen

Laut meiner Beschreibung habe ich 100 % gründliche und vielseitige Fachkenntnis zugestanden bekommen, jedoch finde ich persönlich, dass ich mindestens 20 % selbstständige Tätigkeiten (Beschaffungswesen) habe, lasse mich jedoch auch eines besseren belehren.

Vielen Dank für die Antworten
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#2

Man muss ja Arbeitsvorgänge bilden und Zeitanteile bestimmen. Aber einige der Anstriche dürften selbstständige Leistungen im Tarifsinne beinhalten. Oft ist aber nicht wirklich klar was genau die Aufgabe ist wie die Bearbeitung erfolgt. Liegt also irgendwo im Bereich E6-E9a.
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#3

(30.07.2021, 08:14)Gast schrieb:  Man muss ja Arbeitsvorgänge bilden und Zeitanteile bestimmen. Aber einige der Anstriche dürften selbstständige Leistungen im Tarifsinne beinhalten. Oft ist aber nicht wirklich klar was genau die Aufgabe ist wie die Bearbeitung erfolgt. Liegt also irgendwo im Bereich E6-E9a.
 Feuerwehrwesen hat einen Zeitanteil von ca. 45 %, Friedhofswesen 35% und der jeweils Rest 5 %
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#4

Das sind aber vermutlich keine einheitlichen Arbeitsvorgänge. Da müssen noch Arbeitsvorgänge gebildet werden.
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