Fachliche Unterschied für die Einstufung in E10 oder E11
#1

Hallo,
in unserem Team werden die Kollegen unterschiedlich für die selbe Arbeit eingestuft. Wir haben alle die selbe Tätigkeit und die selbe Verantwortung aber werden je nach Bildungsabschluss in eine unterschiedliche Gehaltsstufe eingeordnet. Alle, die einen Bachelor oder Masterstudium besitzen, werden sofort in der E11 eingestuft und alle die einen gleichwertigen Abschluss wie Bachelor besitzen, werden in der ersten 3 Jahren in die Stufe E10 eingestuft. Begründet wird es immer, dass man für die Stufe 11 unbedingt ein Studium benötigt oder mindestens 3 Jahre in diesem Bereich gearbeitet haben muss, bevor man von der E10 auf die E11 aufgestockt werden kann. Im Internet finde ich aber immer nur die Information, dass die fachlichen Voraussetzungen für die E10 und E11 die selben sind und nur die Tätigkeit selber den unterschied macht. Da wir alle aber die selbe Tätigkeit ausüben, sollte doch auch die Einstufung auch die selbe sein, oder? Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand die entsprechenden Informationen geben kann.
VG
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#2

Welcher Abschnitt der Entgeltordnung?
Was meint "gleichwertigen Abschluss"? Im Sinne des Tarifvertrags oder in Sinne des tariflich völlig belanglosen DQR?
Im allgemeinen Teil für den Verwaltungsdienst der Entgeltordnung spielt für die E11 die formale Qualifikation keine Rolle. In anderen Abschnitten der Entgeltordnung kann es dagegen eine Rolle spielen. Dies kann dann zur Eingruppierung in die E10 wegen fehlender formaler Qualifikation führen. Nach einiger Zeit könnte der Arbeitgeber die Erfüllung der Voraussetzungen als sonstiger Beschäftigter feststellen und in E11 eingruppieren.
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#3

Im Sinne des DQR. 
Hat die Aussage vom DQR im TV L keinerlei Aussagekraft? Wie Sie schon schreiben, spielt die Qualifikation keine Rolle aber wo kann ich es genau lesen, dass es in anderen Abschnitten einen Unterschied gibt und wie lange sich der Arbeitgeber damit Zeit lassen kann, bis wir hoch gestuft werden können?
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#4

"aber wo kann ich es genau lesen, dass es in anderen Abschnitten einen Unterschied gibt"
In der Entgeltordnung in den jeweiligen Abschnitten.

"wie lange sich der Arbeitgeber damit Zeit lassen kann, bis wir hoch gestuft werden können?"
In der Literatur zum sonstigen Beschäftigten. Es gibt da keine fedten Grenzen.
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