Neue Arbeitsstelle: wonach richtet sich die Einstufung?
#1

Hallo,

Weiß jemand Antworten auf die folgenden FragenBig Grinie Entgeltgruppe wurde im Arbeitsvertrag geregelt. Nun geht es um die Einstufung. Dafür möchte mein Arbeitgeber meinen beruflichen Werdegang im öffentlichen Dienst. Also von wann bis wann ich in welcher Entgeltgruppe und in welcher Entgeltstufe beschäftigt war.
Zählt hierzu auch die Ausbildungszeit? Und sind auch Zeiten zu berücksichtigen, in denen ich eine gleichwertige Tätigkeit ausgeübt habe, aber nicht im öffentlichen Dienst, sondern in einem Wirtschaftsunternehmen?
Im Voraus schon einmal vielen Dank für die Antworten.
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#2

Wenn man nicht über die Stufe verhandelt hat. Dann ist nur einschlägige Berufserfahrung bis maximal Stufe 3 zu berücksichtigen. Ausbildungszeit ist keine einschlägige Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung kann auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben werden. Einschlägigkeit ist aber eng auszulegen. Es muss sehr identische Tätigkeiten sein. Nicht einfach nur der gleiche Beruf.

Als förderliche Berufserfahrung kann alles mögliche anerkannt werden. Das muss es nur einen gewissen Bezug geben. Muss man aber vor Vertragsunterschrift verhandeln.
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