Für wen gilt der Besondere Teil BT-V?
#1

Hallo,
für wen gilt eigentlich der BT-V im TVÖD-VKA?
Sind damit Angestellte eines Verwaltungsbetriebes gemeint oder aber Angestellte im Verwaltungsbereich z.B. einer Pflegeeinrichtung?
Vielen Dank!
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#2

Für beide. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber Mitglied beim VKA ist. Und die Tätigkeit darf nicht unter einen Besonderen Teil fallen. Siehe TVöD-V Geltungsbereich
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